Hattingen. Aufwertung der bislang ehrenamtlichen Arbeit von Rolf-Erich Rehm. Der Schritt wird von der Politik befürwortet, Zustimmung gilt als Formsache.

Der Kreisbrandmeister im Ennepe-Ruhr-Kreis soll seine Arbeit in Zukunft hauptamtlich erledigen. Bisher tat er das ehrenamtlich.

Die Bestellung eines hauptamtlichen Kreisbrandmeisters, so die formale Bezeichnung für den von der Kreisverwaltung geplanten Schritt, wird von der Politik einhellig befürwortet. Die Zustimmung des Kreis­tages am Montag gilt als Formsache. Der Ennepe-Ruhr-Kreis würde dann ab 1. Juli 2017 einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister bekommen.

Im Kern geht es um eine Aufwertung und Wertschätzung der Arbeit von Rolf-Erich Rehm. Er ist seit 21 Jahren Kreisbrandmeister des Kreises und übt diese Funktion ehrenamtlich und zur vollsten Zufriedenheit aus, wie es im Ausschuss von allen Seiten hieß. Bislang bezieht er für seine Tätigkeit, die oft außerhalb der Arbeitsregelzeit stattfindet, eine Aufwandsentschädigung.

Rehm ist bislang Abteilungsleiter Bevölkerungsschutz

Rolf-Erich Rehm ist beim Kreis aber auch hauptamtlich tätig, und zwar als Abteilungsleiter Bevölkerungsschutz. Weil sich beide Bereiche in vielerlei Hinsicht überschneiden, was sinnvoll ist, wovon der Kreis aber auch sehr profitiert, ist jetzt geplant, die Aufgabe des Kreisbrandmeisters in die Stellenbeschreibung des Abteilungsleiters Bevölkerungsschutz mit aufzunehmen. Damit verbunden ist eine bessere Bezahlung (A15 statt bisher A14 nach Landesbesoldungsgesetz) und die Aussicht auf eine höhere Pension.

Aufgabe eines Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter ist es, den Kreis bei der Durchführung seiner Aufgaben im Bereich Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz zu unterstützen. Seit dem Jahr 2015 ermöglicht der Gesetzgeber, Kreisbrandmeister hauptamtlich zu bestellen.

Mehr Entschädigung für Stellvertreter

Die neue Regelung ist eng an die Person von Rolf-Erich Rehm gebunden. Bei seinem Ausscheiden soll überprüft werden, heißt es in der Vorlage, die Aufgabe möglicherweise wieder ehrenamtlich zu besetzen.

Nicht betroffen sind die beiden Stellvertreter von Rehm. Sie üben ihre Tätigkeit weiterhin ehrenamtlich aus. Allerdings soll ihre Aufwandsentschädigung rückwirkend zum 1.1.2017 angehoben werden.