Hattingen. Vor dem hiesigen Amtsgericht musste sich ein Hattinger Ehepaar wegen Stromdiebstahls verantworten. Nur der Ehemann aber wurde am Ende verurteilt.

  • Hattinger Ehepaar hatte zwischen Januar 2015 und April 2016 Strom on den Nachbarn abgezwackt
  • Den Mann, einen früheren Telekom-Mitarbeiter, verurteilte das Amtsgericht zu 120 Tagesätzen à zehn Euro
  • Seine Frau wurde freigesprochen, sie will von der Tat nichts gewusst haben

Wegen Stromdiebstahls verurteilte das Amtsgericht an der Bahnhofstraße am Montag einen 57-jährigen Hattinger. Seine gleichaltrige Ehefrau wurde freigesprochen. Das Ehepaar hatte zwischen Januar 2015 und April 2016 mit Hilfe von Kabelbrücken Strom für seine Wohnung von den Nachbarn abgezwackt.

Mitte Januar 2015 war der Familie des Angeklagten der Strom abgeschaltet und der im Keller befindliche Stromzähler für ihre Wohnung ausgebaut worden. Der 57-jährige Hattinger gab an, er habe die Stromrechnungen nicht mehr bezahlen können. „Ich bin in den Keller gegangen und habe nur einen Stecker in eine Steckdose gesteckt“, sagte der Angeklagte, ein ehemaliger Mitarbeiter der Telekom.

„Mein Verdacht war fundiert“, erklärte die Geschädigte

Die geschädigte Nachbarin glaubte dies nicht. Bevor sie Anfang April 2016 eine „deutlich über Normalverbrauch liegende Stromrechnung“ erhielt, hatte sie bereits die Vermutung, dass die angeklagten Nachbarn von ihr Strom abzapften. „Mein Verdacht war fundiert“, erklärte die Geschädigte. Ein weiterer Bewohner des Hauses war ebenfalls von dem Stromdiebstahl betroffen. Vorher habe er ein gutes Verhältnis zu der Familie gehabt. Aber wenn man den Angeklagten darauf angesprochen habe, scheine ihm die Tat egal gewesen zu sein, sagte der Geschädigte.

Ein verständigter Elektrotechniker entfernte am 22. April 2016 eine fachmännisch angelegte Kabelbrücke. Vor Gericht sagte er am Montag aus, die Kabel seien bewusst gelegt worden. Ein als Zeuge geladener Polizist sprach ebenfalls von einer professionellen Anbringung der Kabelbrücke.

Gesamtgeldstrafe von 120 Tagesätzen zu je zehn Euro

Einige Zeit nach der Entfernung der ersten Kabelbrücke verständigte die geschädigte Nachbarin im Frühjahr 2016 den Elektriker erneut, dieser entfernte eine weitere. Der Angeklagte habe diese zwischenzeitlich neu installiert, so die Staatsanwaltschaft.

Aufgrund seiner Fachkentnisse und der Gelegenheit verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagesätzen zu je zehn Euro und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der 57-Jährige ist bereits wegen Diebstahls vorbestraft gewesen.

Seiner Frau konnte das Gericht eine Tatbeteiligung nicht nachweisen. Der Angeklagte gab an, diese habe nichts vom Stromdiebstahl gewusst. Auch sie selbst beteuerte dies.