Beim unaufgeklärten Sexualdelikt am Gedulder Weg hat die Öffentlichkeit ein Recht, über solche Vorfälle im Quartier aufgeklärt zu werden.
Aufgabe der Tageszeitung ist es, die Leserschaft so umfassend und sachlich wie möglich zu informieren. Dafür gibt es eine Partnerschaft zwischen Sicherheitsorganen wie der Polizei und den Medien, um den Informationsfluss zu gewährleisten.
Sollte der Ermittlungserfolg bei einem Verbrechen davon abhängen, Informationen vorzuenthalten, ist die Nichtveröffentlichung geboten. Die Öffentlichkeit muss dann nicht alles sofort wissen.
Beim unaufgeklärten Sexualdelikt am Gedulder Weg ist die Lage jedoch anders. Die Polizei argumentiert, das Opfer vor einer Veröffentlichung schützen zu müssen. Ich meine, die Öffentlichkeit hat ein Recht, über solche Vorfälle im Quartier aufgeklärt zu werden.