Verbraucherschützer warnen vor falschen Schnäppchen-Angeboten im Internet. Vor allem bei Vorkasse sollten Kunden den Anbieter aufmerksam prüfen.

Handtaschen, Designer-Klamotten, High-Tech-Trendprodukte und Marken-Uhren: Im Internet werben Shops mit verlockenden Waren. Werden begehrenswerte Produkte zum Schnäppchenpreis und gegen Vorkasse angeboten, sollten Kunden vor einer Bestellung besonders wachsam sein, rät die Verbraucherzentrale NRW. Denn Fälscher bieten auf kopierten oder nachgemachten Shop-Seiten im Internet attraktive Waren an, die niemals oder nur als schlechte Kopie den Weg zum Käufer finden.

„Wer den verlangten Betrag für das begehrte Produkt vorab überweist, hat kaum eine Chance, sein Geld wiederzusehen“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Wird die Echtheit eines Angebots nur vorgegaukelt, handelt es sich um Betrug – ein solcher sollte angezeigt werden. Unter dem Motto „Achtung! Täuschend echt“ haben Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt NRW der um sich greifenden Masche den Kampf angesagt. Die Experten geben Tipps, woran falsche Shops erkennbar sind und was zu tun ist, falls man auf einen Schwindel hereingefallen ist.

Keine sichere Erkennung

Ob es bei den Angeboten im Online-Handel immer mit rechten Dingen zugeht, ist selbst für Experten kaum auf den ersten Blick erkennbar. Durch das Kopieren oder Fälschen von Produktbildern und Informationen aus realen Internetseiten wirkt ein Fake-Shop oftmals täuschend echt. Um Seriosität vorzugaukeln, sind das Impressum oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls abgekupfert beziehungsweise frei erfunden.

Alle Angaben prüfen

Käufer sollten vor einer Bestellung folgende Punkte kontrollieren: Gibt es mehrere Zahlungsarten und eine überprüfbare Anbieter-Adresse im Impressum? Werden Angebot und Preis mit allen Details angegeben? Werden Lieferbedingungen und -kosten ausreichend dargestellt? Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und darin Hinweise zum Widerruf vorhanden? Wird mit einem vertrauenswürdigen Gütesiegel wie „Trusted Shop Guarantee“ (Trusted Shops), „s@fer-shopping“ (TÜV Süd) und „Geprüfter Onlineshop EHI“ (EHI Retail Institute GmbH) geworben? Eine Orientierung bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und auf die Homepage des Prüf-Unternehmens weitergeleitet wird.

Vorsicht bei Vorkasse

Kunden werden bis zum Drücken des Kaufbuttons mehrere Zahlungsweisen angeboten. Sind sie bei der Kasse angelangt, haben Kunden plötzlich keine Wahl mehr: Dort wird nur noch eine umgehende Überweisung des geforderten Betrags verlangt. Auf der sicheren Seite sind Kunden, wenn sie Artikel nur bei Online-Händlern ordern, die mehrere kundenfreundliche Zahlungsarten bis zum Klick auf den Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrift.

Opfer sind nicht wehrlos

Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies oft noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten kann eine Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Inwieweit dies gilt, weiß die Bank. Grundsätzlich sollten sämtliche Belege von Bestellungen gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen.