Kirsten Bäumen (37) klagte gegen das Fotostudio Kleinadel, weil "erotische Fotos" von ihr im Netz landeten.Die Richterin wollte keine "peinliche Berührung" erkennen. Zeugen bestätigten eine Zustimmung der Klägerin

Kirsten Bäumen (hier auf einem Foto aus dem Mai 2007) zog sich für erotische Fotos aus. Sie behauptete, dass sie die Fotos nur fürs eigene Schlafzimmer angefertigt haben wollte. Foto: Archiv, Udo Kreikenbohm
Kirsten Bäumen (hier auf einem Foto aus dem Mai 2007) zog sich für erotische Fotos aus. Sie behauptete, dass sie die Fotos nur fürs eigene Schlafzimmer angefertigt haben wollte. Foto: Archiv, Udo Kreikenbohm © WAZ

Kirsten Bäumen war entsetzt. Die 37-Jährige hatte im Fotostudio Kleinadel Erotik-Fotos von sich anfertigen lassen. Der Fotograf stellte die Fotos zu Werbezwecken auf die eigene Internetseite. Zu Unrecht, sagte Kirsten Bäumen. Sie behauptete, der Fotograf habe nie eine Genehmigung dafür erhalten. Die Frau klagte auf 3000 Euro Entschädigung. Das Hobby-Modell sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt.

Das Hattinger Amtsgericht hielt die Klage nicht für gerechtfertigt. Die Richterin ging davon aus, dass die Klägerin mit der Veröffentlichung im Internet einverstanden war. Außerdem habe sich Bäumen, die zwischen 250 Euro und 300 Euro für die Anfertigung der Fotos bezahlte, mit ihrem Problem gezielt an die Öffentlichkeit gerichtet. Das Gesamtverhalten der Klägerin vermittle den Eindruck, "dass sie durch die Veröffentlichung der Fotos nicht etwa peinlich berührt war".

In der schriftlichen Urteilsbegründung, die der Redaktion vorliegt, heißt es, Fotograf Oskar Kleinadel habe aus Sicht des Gerichtes "glaubhaft bekundet, dass er wiederholt telefonisch mit der Klägerin Kontakt aufgenommen hat und die Klägerin ihm anlässlich eines dieser Telefonate ausdrücklich erklärt hat, sie habe die Fotos im Internet angeschaut und sei mit der Veröffentlichung so einverstanden."

Ingeborg und Oskar Kleinadel, die mit ihrem Fotostudio mittlerweile von der Südstadt an die Bahnhofstraße umgezogen, sehen sich jetzt durch das Urteil rehabilitiert. "Wir wussten ja von Anfang an, dass wir die Genehmigung hatten, die Bilder zu veröffentlichen." Durch den Wirbel, den Kirsten Bäumen mit ihrer Beschwerde erzielt hatte, seien zwar die Besucherzahlen der Internetseite nach oben geschnellt, allerdings hätten auch viele Kunden sehr kritisch reagiert. Mehrere TV-Sender hatten bundesweit ausführlich über den Fall berichtet.

Die Kleinadels wollen auch weiter mit Fotos von ihren Kunden im Schaufenster und im Internet für sich werben. Dennoch lässt sich das Fotografen-Ehepaar den Fall eine Lehre sein. "Wir arbeiten jetzt nur noch mit schriftlichen Verträgen", sagt Ingeborg Kleinadel. Darin müsse jeder Kunde eindeutig versichern, dass er mit einer weiteren Veröffentlichung zu Werbezwecken einverstanden ist.

Kirsten Bäumen, die mittlerweile in Ostwestfalen wohnt, muss jetzt die Kosten des Rechtsstreites zahlen.