Hattingen. . Amtsgericht spricht Essener (24) frei, der Guineer mit Bierflasche an der Hand verletzt haben sollte.
Einem in Hattingen lebenden Guineer soll ein 24-jähriger Essener am 18. Oktober 2015 bei einer Auseinandersetzung an der Tankstelle an der Martin-Luther-Straße eine Schnittwunde an der rechten Hand zugefügt haben. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste er sich deshalb am Montag vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten.
Ein Sixpack Flaschenbier hatte der Guineer damals gegen zwei Uhr früh gemeinsam mit einem Landsmann an der Tankstelle gekauft. Dort befanden sich zu jenem Zeitpunkt auch der Angeklagte und ein Kumpel. Fakt ist zudem, dass sich der Guineer in jener Nacht am rechten Daumen schnitt, eine Sehne wurde später genäht.
Dass die Schnittwunde indes Folge eines körperlichen Auseinandersetzung mit ihm sei, er die Hand des Guineers mittels einer kaputten Bierflasche verletzt habe, wie es in der Anklageschrift stand, bestritt der Angeklagte. Und auch der als Zeuge geladene Kumpel des Guineers (der selbst vor Gericht nicht erschienen war) konnte nicht sagen, wie es zu der Schnittverletzung gekommen war, ebenso wenig die Verkäuferin an der Tankstelle, die damals Dienst hatte. Dass der Angeklagte und der Guineer sich „in den Haaren hatten“, erkannte sie aber; daher habe sie auch die Polizei gerufen.
Die Aussage eines der Beamten, die in jener Nacht zur Tankstelle fuhren, brachte dann die entscheidende Prozesswende: Man habe den Angeklagten zwar mit zur Wache genommen – aber nur, damit er sich beruhige. Zudem habe der Guineer noch an der Tankstelle selbst ausgesagt, dass er eine Bierflasche habe fallen lassen und sich an ihr geschnitten habe.
Warum er dann vier Tage später trotzdem Anzeige gegen den Essener erstattete, blieb so zwar bis zuletzt unklar. Der Prozess aber war mit dieser Zeugenaussage zu Ende. „Der Tatvorwurf hat sich nicht bewahrheitet“, sagte Amtsanwalt Stefan Kollmann. „Ich beantrage Freispruch.“ Genau so entschied Richter Johannes Kimmeskamp.