Hattingen. . Hattingen hat sich einer Sammelklage angeschlossen und Verfassungsbeschwerde eingereicht. Grund ist die unzureichender Erstattung des Landes.
Mit der Verfassungsbeschwerde von 52 Städten und Gemeinden wegen der Kosten für die schulische Inklusion in NRW befasst sich der Verfassungsgerichtshof am 13. Dezember. Auch die Stadt Hattingen hat sich dieser Klage angeschlossen.
In der mündlichen Verhandlung gehe es ausschließlich um die Zulässigkeit der Beschwerde, teilte das Gericht mit. Die Kommunen wenden sich gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz von November 2013, mit dem behinderte Kinder in NRW einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule bekommen haben. (AZ: VerfGH 8/15)
Die Städte und Gemeinden sehen durch das Gesetz ihr Recht auf gemeindliche Selbstverwaltung verletzt und bemängeln die aus ihrer Sicht unzureichende Erstattung der Kosten durch das Land.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte zur Begründung der Klage vor allem auf die Kosten für Inklusionshelfer für behinderte Kinder verwiesen. NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) hatte mit Unverständnis auf die Klage reagiert und auf den Konsens mit den anderen beiden kommunalen Spitzenverbänden verwiesen.