Hattingen. . Kreistag verabschiedet neue Verordnung. Sie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Hattinger Katzenschutz lässt schon jetzt um die 100 Katzen pro Jahr kastrieren.

  • Freilaufende Katzen müssen ab 1. Januar 2017 kastriert sein
  • Das gilt auch für Hauskatzen, die sich im Freien aufhalten
  • Wenn kein Halter gefunden wird, zahlt die Kastration gegebenenfalls der Kreis

Der Kreistag hat die Katzenschutzverordnung für den EN-Kreis beschlossen. Freilaufende Katzen müssen ab 2017 gechipt, registriert und kastriert sein. Der Tierschutzverein Aktion Tier lobt den Beschluss als deutschlandweit bisher einmalig. Denn: Der Kreis trägt im Zweifelsfall künftig die Kosten, die für die Kastration entstehen.

Die Katzenschutzverordnung dient dem Kampf gegen die explodierende Population wildlebender Katzen und das damit verbundene Leid für die Tiere. Allein der Hattinger Katzenschutz führt pro Jahr zwischen 80 und 100 Kastrationen durch. Kreisweit wäre der Katzen-Bestand schon nach drei Jahren auf etwa 120 000 Tiere angewachsen. Deshalb befürwortet auch Amtstierarzt Peter Richter vom Veterinäramt die Kastrationspflicht: „Die Tiere begrenzen sich nicht durch Futternot, sondern vermehren sich weiter“, sagt er. Deshalb diene die Verordnung dem Schutz der Katzen.

Der Haken: Tierfreunde können nicht immer zwischen wildlebenden Katzen ohne Besitzer und Freiläufern privater Tierhalter unterscheiden, was bei Zwangskastrationen zu zivilrechtlichen Ansprüchen bis hin zu Straftatbeständen führen kann. Auch Sylvia Becker, Vorsitzende des heimischen Katzenschutzvereins, hat damit Erfahrungen gemacht. Obwohl sie bei Katzen, denen kein Halter zuzuordnen ist, drei Wochen mit einer Kastration wartet. Die Neuregelung dient daher auch dem Zweck, Kastrationsaktionen eine rechtliche Grundlage zu geben.

Konkret sieht die Katzenschutzverordnung vor, dass jede freilaufende Hauskatze ab dem 1. Januar 2017 gechipt, registriert und kastriert sein muss. Dafür verantwortlich ist der Halter, der die Kosten dafür zu tragen hat. Im Haus lebende Katzen sind von der Verordnung nicht betroffen. Halter, deren Katzen nicht kastriert sind und freilaufend gefangen werden, können zu der Maßnahme gezwungen werden. Über diese rechtliche Handhabe freut sich Sylvia Becker, die schon mehrfach auf Unverständnis von Katzenhaltern stieß. „Oder wenn es um die Kastration geht, gehört die Katze plötzlich niemandem mehr“, sagt sie. Haustürkontrollen bei Katzenbesitzern soll es nicht geben.

Übergangszeit von drei Monaten

Bei Katzen, bei denen kein Halter zu ermitteln ist, trägt grundsätzlich der Kreis die Kosten, die durchschnittlich 110 Euro betragen. „Die Tierschutzvereine haben uns aber signalisiert, dass sie auch weiterhin über Patenschaften und Spenden Kastrationen mit finanzieren werden“, erklärt Peter Richter und wird von Sylvia Becker bestätigt.

Auf Antrag der Partei Die Linke im Kreistag wurde die Übergangszeit von vier Wochen auf drei Monate verlängert, um „möglichst viele Besitzerinnen und Besitzer von Katzen zu informieren“. Dazu soll es eine Informationskampagne geben, mit der der Kreis die Tierhalter über die neuen Regelungen aufklärt.