Hattingen. Die WAZ hat hilfreiche Fakten rund um die Entsorgung der von den Bäumen gefallenen Blätter zusammengestellt – von Sammelkörben bis zur Biogasanlage.
- Insgesamt 216 Sammelkörbe stehen im Stadtgebiet – mindestens bis zur ersten Dezemberwoche
- In diese Behälte darf nur städtisches Laub gefüllt werden
- Die Entleerung erfolgt einmal pro Woche
Laubbäume finden die meisten Menschen schön – zumindest bis zum Herbst. Denn nun fallen die Blätter zu Boden, und das Laub – muss weg. Auch das der städtischen Bäume. Die WAZ hat hierzu hilfreiche Fakten rund um die Entsorgung zusammengestellt.
Wohin mit all’ dem Laub?
Insgesamt 216 Sammelkörbe hat die Stadt in der letzten Septemberwoche im Stadtgebiet platziert, diese werden zunächst bis zur ersten Dezemberwoche vor Ort stehen bleiben. Wenn nötig, das heißt, wenn bis dato noch nicht alle Blätter von den Bäumen gefallen sind, bleiben sie auch länger stehen, so Stadtsprecherin Jana Golus.
Was darf in die Laubkörbe?
In die Sammelkörbe – deren Bereitstellung übrigens eine freiwillige Leistung der Stadt ist – darf ausschließlich das Laub der städtischen Straßenbäume gefüllt werden. Privates Laub muss dagegen kompostiert oder entsorgt werden.
Wie oft wird geleert?
Einmal pro Woche.
Was gilt für die Befüllung?
Das (Stadt)-Laub muss lose in die Sammelbehälter geschüttet werden. Wenn ein Laubkorb voll ist, kann weiteres Laub lose daneben gefegt werden, in Säcken wird es jedoch nicht abgeholt. Außerdem sollen die Körbe nicht verschoben werden, da sonst die Leerung mittels Greifarm nicht möglich ist.
MussichdasLaubentsorgen?
Ja, zumindest dann, wenn ich Hauseigentümer bin und die von den städtischen Bäumen gefallenen Blätter auf die Straße oder den Gehweg vor meinem Haus fallen. Grundlage hierfür ist Paragraf 3, Absatz 1, der Straßenreinigungssatzung. Darin heißt es : „Die Fahrbahnen und die Gehwege sind zu säubern. Kehricht und sonstiger Unrat (zu dem auch Laub zählt, Anm. d. Red.) sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich zu entfernen.“ Konkret: Das Laub darf nicht einfach auf die Straße gefegt werden. Übrigens: Hauseigentümer können ihre Entsorgungspflicht auch auf ihre Mieter übertragen oder aber eine Firma mit der Laubbeseitigung beauftragen.
Was droht bei Missachtung?
Wenn zum Beispiel ein Fußgänger auf dem nicht entfernten glitschigem Laub ausrutscht, kann der entsprechende Hauseigentümer haftbar gemacht werden.
Wohin kommt das Stadtlaub?
Es wird in der Biogasanlage in Witten entsorgt, allein im Vorjahr wurden dorthin 110,67 Tonnen Stadtlaub transportiert. Entsorgungskosten – ohne Personal- und Fahrzeugkosten: rund 5100 Euro.