Hattingen. 37-Jähriger nennt Drogensucht und Hunger als Motiv. In Hattingen hat er einen Mann in der Fußgängerzone angegriffen. In Essen den Ladendetektiv attackiert

Hunger und Drogensucht nennt der 37 Jahre alte Hattinger als den Grund für seine Überfälle. Fünf Jahre muss er deshalb ins Gefängnis, entschied am Freitag die VI. Essener Strafkammer und ordnete gleichzeitig die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Aggressiv war er. Am 9. Oktober 2015 „tanzte“ er um 22.50 Uhr mit einem unbekannt gebliebenen Freund einen 27 Jahre alten Hattinger in der Fußgängerzone an. Laut Anklage brachten sie den Mann zu Fall, nahmen ihm die Geldbörse weg. 40 Euro klauten sie und warfen die Börse dann weg.

Wenige Monate später, am 17. Februar, ging der Hattinger in eine Parfümerie-Filiale in der Essener City. Dort nahm er zwei Parfümflaschen für jeweils 160 Euro aus dem Regal, verbarg sie in Jackentasche und Rucksack. Dann verließ er das Geschäft.

Aber der Ladendetektiv hatte aufgepasst. Hinter der Kasse sprach er ihn an, hielt den Angeklagten am Arm fest. Doch der 37-Jährige riss sich los, rannte weg. Der 29 Jahre alte Detektiv hinterher. Das ließ sich der Dieb nicht gefallen und sprühte dem Verfolger Reizgas ins Gesicht. Doch der Detektiv ließ sich nicht beirren und jagte den Angeklagten durch die halbe Essener City, bis die Polizei eintraf.

Im Prozess gestand der aus Algerien stammende Mann sofort: „I’m sorry. I’ve done it“ (Es tut mir leid, ich habe es getan“), rief er. Und meinte damit aber nur den Essener Überfall. Zum Hattinger Fall schwieg er.

Diese Tat stellte die Kammer dennoch ein, denn die Aussage des Raubopfers war nicht ganz widerspruchsfrei. Plötzlich will der eher schmächtige 27-Jährige nämlich durch das „Antanzen“ gar nicht zu Boden gefallen sein. Er habe dem Täter das Portemonnaie sogar aus der Hand gerissen. Er habe so etwas auch schon öfter erlebt. „In Hattingen?“ wunderte sich Richterin Jutta Wendrich-Rosch. Natürlich, bestätigte der Zeuge: „Hattingen ist nicht ganz ohne.“ Die Richterin nahm es zur Kenntnis.

Der Ladendetektiv sagte eindeutiger aus. Er schilderte, wie die Attacke durch den zwei Meter großen Angeklagten „die Hölle war.“ Als dessen Verteidiger nachfragte, ob er eine Entschuldigung des Angeklagten annehmen werde, machte der Detektiv eine Einschränkung: „Nur, wenn sie von Herzen kommt.“ Der Angeklagte entschuldigte sich danach: „Ich habe einen Fehler gemacht.“ Damit hatte er offenbar den richtigen Ton getroffen. Sofort ging der Detektiv auf ihn zu, schüttelte ihm die Hand. „Kein Problem“, sagte er und wiederholte sich: „Kein Problem.“