Hattingen. . 35-Jähriger Hattinger zu Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Er hatte sich einer Elfjährigen unsittlich genähert.

  • Hattinger auch wegen versuchter sexueller Nötigung und Entziehung einer Minderjährigen verurteilt
  • Elfjährige vom Täter konnte sich losreißen
  • Gutachterin bescheinigt „pädophile Nebenströmung“

Wegen versuchter sexueller Nötigung, versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Entziehung einer Minderjährigen wurde ein 35-Jähriger Hattinger zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Damit konnte er am Mittwoch nach gut sechsmonatiger Untersuchungshaft das Gefängnis verlassen. Verhaftet worden war er wegen der Schwere der Vorwürfe und Wiederholungsgefahr.

Vor Gericht stritt der Angeklagte ab, sich dem Mädchen unsittlich genähert zu haben, ein Geständnis, das er bei der Polizei abgegeben hatte, widerrief er. Für das Gericht, Staatsanwaltschaft, Nebenklage und auch die Verteidigung stand nach der Vernehmung des Opfers und anderer Zeugen dennoch fest, dass Folgendes passiert war:

Im November des vergangenen Jahres traf der 35-Jährige auf eine ehemalige Nachbarin und deren elfjährige Tochter. Das Kind war begeistert vom neuen Auto des Angeklagten. Und obwohl die Mutter es untersagt hatte, lud der Mann das Mädchen zu einer Spritztour ein, als die Mutter ins Haus ging. Er fuhr zu seiner Wohnung, lockte die Elfjährige mit dem Versprechen, ihr Süßigkeiten zu geben, hinein. Der Angeklagte fragte, wie schwer sie eigentlich sei, und hob das Mädchen zweimal an. Dann umarmte er sie von hinten und öffnete Knopf und Reißverschluss ihrer Hose. Strampelnd und schreiend riss sich das Kind los und rannte weg.

Auch das Mädchen musste unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht vernommen werden. Dass der Angeklagte nicht geständig war, sondern angab, er sei gestolpert und das habe das Kind erschreckt, erklärte eine psychiatrische Gutachterin – ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit. „Er will alles immer schöner darstellen“, wiederholte Anwalt Peter Steffen die Einschätzung der Medizinerin. Der Angeklagte habe eine „pädophile Nebenströmung“. Typisch dafür sei, dass er sich seine Neigung nicht eingestehen könne. In nur 30 Therapiestunden könne ihm aber geholfen werden.

Letztlich führte auch die Aussage der Gutachterin zu einer positiven Prognose für den Angeklagten – und damit zu einer Aussetzung der Strafe auf Bewährung. Auch wenn bereits vor einigen Jahren ein Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen den 35-Jährigen geführt worden war, wie Kai Buyting, Vertreter der Nebenklage, in seinem Plädoyer einwarf. Verurteilt wurde der Angeklagte damals aber nicht.

Das Gericht hofft darauf, dass jetzt bereits die Untersuchungshaft eine Warnung war. „Das hat mich fertiggemacht und geprägt“, zeigte sich der 35-Jährige beeindruckt. Die Bewährungszeit wurde auf die Maximaldauer von fünf Jahren verlängert. Zudem muss er eine Therapie machen und darf keinen Kontakt zu dem Mädchen aufnehmen.