Hattingen. . Ein Rechtsgutachten über den Antrag der Fraktion Linke-Piraten sieht Datenschutz nicht gewährleistet.
- Linke-Piraten hatten erste Ablehnung ihres Vorstoßes erfolgreich angefochten
- Rechtsgutachten warnt: Datenschutz fordert ausdrückliche Einwilligung aller Ratsmitglieder
- Auch Stadtmitarbeiter und Zuschauer müssten zustimmen
Die Stadtverwaltung schlägt der Politik vor, „zunächst von einer Übertragung der Ratssitzung im Internet abzusehen“. So steht es in einer Vorlage zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30. Juni. Es ist ein weiterer Schritt im langen Tauziehen um die Frage, ob die Ratsarbeit einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Die Fraktion Linke-Piraten hatte das beantragt. Der Rat lehnte ab. Worauf die Linken-Piraten den Beschluss anfochten. Erfolgreich. Was im Stadtparlament zu einer Mehrheit für die Überlegung führte, die Übertragung probeweise für zwei Jahre einzuführen. Wenn ein Rechtsgutachten belegt, dass der Datenschutz gesichert bleibt. Und das bleibt er nicht, sagt jetzt die Stadt. Denn das Gutachten ist da.
Nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen sei eine ausdrückliche Einwilligung der Ratsmitglieder erforderlich, heißt es darin. Und: Bei nicht erfolgtem Widerspruch könne nicht automatisch eine Einwilligung unterstellt werden. Falls ein Betroffener seine Einwilligung verweigere oder sie im Verlauf der Sitzung widerrufe, sei sicherzustellen, dass die Übertragung bei dessen Redebeiträgen abgeschaltet wird.
Und das Papier geht noch weiter: „Ebenso müssen alle weiteren Betroffenen wie städtische Beschäftigte, Sachverständige, Berater und Gäste ihre Einwilligung in die Aufzeichnung und Veröffentlichung der Sitzung erklären. Dies gilt sogar für die anwesenden Zuschauer. Widerspricht auch nur ein Zuschauer, kann der Zuschauerraum nicht gezeigt werden.“
Ein Teil der Stadtverordneten hatte bereits angekündigt, eine Einwilligung zu Übwertragungen nicht zu erteilen. Grund genug für die Stadt, das Thema jetzt beerdigen zu wollen.