Hattingen. . Alle sechs Schulen des Ennepe-Ruhr-Kreises müssen modernisiert werden. Sicherheitsstandards sind zum Teil überholt. Investitionen liegen 15 Jahre zurück.

  • Baumaßnahmen werden allein für Berufskollegs und Gesamtschule 20 Millionen Euro kosten
  • Zweiter Rettungsweg fehlt oft
  • Barrierefreiheit soll gleich mit hergestellt werden

Der Ennepe-Ruhr-Kreis steht vor einer Riesen-Investition: Alle sechs Schulen des Kreises müssen dringend an die Anforderungen des Brandschutzes angepasst werden. Allein die Umsetzung an den Berufskollegs in Hattingen, Ennepetal und Witten sowie an der Gesamtschule in Haßlinghausen schlägt mit 19,8 Millionen Euro zu Buche. Hinzu kommen die Ausgaben für die beiden Förderschulen in Witten und Hiddinghausen. Dabei wird es jedoch nicht bleiben.

Klaus Tödtmann, Leiter des zuständigen Fachbereiches Bau, Umwelt, Vermessung und Kataster beim Ennepe-Ruhr-Kreis, sprach von einem „großen Paket, bei dem der Kämmerer schlucken wird“. Was in Hattingen gemacht werden muss, wann und wieviel das kostet, kann Holger Hoffmann, Leiter des Berufskollegs, derzeit nicht sagen.

Neue Bestimmungen

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat zuletzt vor 15 Jahren groß in den Brandschutz seiner Liegenschaften investiert. Nun sei es an der Zeit, die Gebäude an die geltenden Anforderungen anzupassen, teilte Tödtmann mit. Die Bestimmungen hätten sich stark verändert. Beispiele dafür sind der zweite Rettungsweg, den es an vielen Gebäuden nicht gibt, oder Leitungsverläufe, die aktuellen Vorgaben widersprechen.

Während der Brandschutz an vielen Kreis-Gebäuden nach und nach angepasst werden könne, gebe es bei den Schulen keinen Spielraum, so Tödtmann. Die Kreisverwaltung erarbeitet gerade, ein Umsetzungskonzept für die Schulen. Es soll der Politik im September vorgelegt werden. Geplant ist ein Zeitraum von fünf Jahren, in dem alles umgesetzt sein soll.

Bei den Ausgaben für den Brandschutz wird es nicht bleiben. Der Kreis will die Investitionen mit weiteren anstehenden Maßnahmen an den Schulen verbinden. So sollen alle notwendigen Umbauten gleich miterledigt werden, die nach Vorgaben der Inklusion und Pädagogik sinnvoll sind. „Wir sprechen hier über Lichtschalter, die möglicherweise niedriger eingebaut werden müssen, über Barrierefreiheit, aber auch über die Frage, ob in jedem Klassenzimmer ein Waschbecken vorhanden sein muss, wenn es keine Tafel mehr gibt“, führte Tödtmann einige Beispiele an.

Weitere Dinge, die zu beachten sind: In Klassenräume an weiterführenden Schulen mit Abendunterricht sind mindestens 500 Lux Beleuchtungsstärke vorgeschrieben. „Danach sind etwa die Hälfte unserer Klassen zu dunkel“, so der Fachbereichsleiter. Außerdem gibt es inzwischen eine DIN-Norm zum Nachhall im Unterricht. Die dient der Verständlichkeit, bedeutet aber, dass möglicherweise neue Lärmschutzdecken eingebaut werden müssen.