Hattingen. Staatsanwaltschaft wirft Hattinger B. und seiner Lebensgefährtin zudem Betrug beim Internethandel mit Herrenhemden vor

Herrenhemden vertreibt der Hattinger (55) über ein Internetportal, verkauft online zudem gebrauchte Falt-Caravans. Bei seinen Geschäften indes soll nicht alles rechtens zugegangen sein: Betrug in insgesamt 28 Fällen zwischen Mai 2013 und September 2014 legt die Staatsanwaltschaft B. zur Last, teils mit Urkundenfälschung. Doch zum Prozessbeginn am Mittwoch vor dem Amtsgericht wiesen der 55-Jährige und seine mitangeklagte Lebensgefährtin (53) jegliche betrügerische Absicht von sich.

Zum Auftakt der Verhandlung ging es dabei um die Falt-Caravans, die B. übers Internet anbietet. Neun Mal soll der Angeklagte Kunden aus ganz Deutschland und darüber hinaus beim Verkauf der gut 2000 Euro teuren Anhänger betrogen haben. Mal habe er deren Baujahr falsch angegeben, mal sei die in der Internet-Annonce genannte Sonderausstattung nicht komplett vorhanden gewesen, sagten Kunden, die als Zeugen geladen waren. Darunter ein Bielefelder (40), der betonte: Der Platz auf dem Übergabegelände, zu dem B. ihn bestellt hatte, habe nicht gereicht für einen Komplettaufbau – und damit zur Überprüfung der Ware bei der Abnahme.

Zwei frühere Käufer sagten zudem aus, B. habe ihnen beim Kauf ihrer Caravans Rechnungen über fünfstellige Neupreise vorgelegt, die sich später als gefälscht erwiesen. Das bestätigte vor Gericht die Eigentümerin der Firma, von der die Caravans ursprünglich stammen sollen.

Jeder Kunde, erklärte derweil der Angeklagte, habe „das erhalten, was im Kaufvertrag steht“. Auch habe jeder Gelegenheit zum Aufbau erhalten, darauf habe er sogar bestanden. Die Kunden, die Anzeige erstattet hätten, seien von einem Ex-Konkurrenten gegen ihn aufgebracht worden, der ihn habe schädigen wollen.

Ein Münchener (33) schilderte B. derweil als zunächst vertrauensvoll wirkend. „Aber zunehmend hegte ich Zweifel.“ Weil er feststellte, dass der Elektrotechniker, der sich ihm gegenüber als Herzchirurg ausgegeben habe, verschiedene Namen gebrauchte. Und weil B. bei ihm bestellte Zusatzteile für den von diesem gekauften Caravan bis heute unter fadenscheinigen Ausreden nicht geliefert hat, trotzdem er diesem vor langer Zeit 350 Euro überwiesen hatte.

Für die Caravan-Geschäfte hatten B. und seine Lebensgefährtin ein Konto auf ihren Namen eingerichtet. Warum nicht auf B.s Namen?, fragte Richter Johannes Kimmeskamp. Der Einfachheit halber“, sagte die 53-Jährige; sie als Hausfrau habe ja mehr Zeit, sich um die Buchhaltung zu kümmern als B., der viel unterwegs sei. Inzwischen gehe das Geld aber auf sein Konto. „Ich habe Fehler gemacht, aber ich wollte“, so B. „niemanden betrügen.“

Fortsetzung am 4. März.