Herdecke. Wer fünf Sekunden bei Tempo 50 auf sein Handy starrt, fährt 70 Meter im Blindflug, warnt Polizeisprecher Dietmar Trust. Mit einer Info-Aktion in Herdecke klärt die Polizei auf.
Wer während des Autofahrens nur mal kurz aufs Handy schaut, riskiert sein Leben – und das anderer. Die Zahl der Unfälle, bei denen eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmer zu Grunde liegen und es dabei zu teilweise schweren oder sogar tödlichen Verletzungen kommt, steigt. Deswegen führt die Kreispolizeibehörde Schwelm am kommenden Samstag, 17. Oktober, von 19 bis 21 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Café Extrablatt eine Info-Veranstaltung durch.
Dabei wird auch eine neu gestaltete Aktionsfläche „50 Km/h = 14 Meter Blindflug“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) zum Einsatz kommen. Durch dieses Straßenmodell wird Verkehrsteilnehmern eindringlich verdeutlicht, wie weit sie bei Ablenkung von nur einer Sekunde im Pkw unterwegs sind und welche Folgen ihr Verhalten haben kann. Zur besseren Verdeutlichung wird vor der Fläche ein Streifenwagen abgestellt, um die Sicht eines Autofahrers besser nachvollziehen zu können.
Darüber hinaus stellt die Kreisverkehrswacht EN ein Reaktionszeitmessgerät zur Verfügung. Damit soll den Passanten in Verbindung mit der Aktionsfläche verdeutlicht werden, welche Auswirkungen ihr Reaktionsvermögen im Straßenverkehr hat.
Weiterhin werden durch eine Power-Point Präsentation Bilder von realen Unfällen vorgestellt, bei denen „Ablenkung“ eine entscheidende Rolle spiele, ebenso einige Videoclips aus dem Crash-Kurs NRW Programm. Um eine abgesperrte Parkfläche vor dem „Extrablatt“ im Quartier Ruhraue nutzen zu können, hat die Polizei mit den verantwortlichen Betreibern Rücksprache gehalten; die Veranstaltung sei ausdrücklich begrüßt worden, so die Polizei.
Diese Info-Aktion sowie die gesamte Prävention nimmt immer mehr Raum in der polizeilichen Arbeit ein. Im Vorfeld erklärt Dietmar Trust, Sprecher der Kreispolizei EN, den Bürgern Wichtiges, um Verkehrsunfälle zu vermeiden.
Nicht ablenken lassen
Die Ablenkung am Steuer, insbesondere durch den Gebrauch von Handys, ist ein größer werdendes Problem. In 2014 führte der Gebrauch eines Handys in Herdecke zu einem tödlichen Verkehrsunfall mit zwei weiteren schwer Verletzten. Das Hantieren mit einem Handy lenkt den Fahrer so sehr ab, dass er nicht mehr richtig auf den Verkehr achten kann. Wer fünf Sekunden bei Tempo 50 auf sein Handy starrt, fährt 70 Meter im Blindflug.
Nüchtern am Steuer
Mit 0,5 Promille Alkohol im Blut erhöht sich das Unfallrisiko im Straßenverkehr um das Doppelte. Nicht nur die Wahrnehmungsfähigkeit für bewegte Objekte, sondern auch die Reaktionszeit wird mit jedem Bier schlechter.
Langsam fahren
Unfallursache Nummer 1 ist die überhöhte Geschwindigkeit. Die Problematik liegt nicht nur in der extremen Verlängerung des Bremsweges, sondern auch darin, dass sich die Wucht des Aufpralls enorm erhöht. Bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 65 km/h sterben acht von zehn Fußgängern, bei 50 km/h überleben hingegen acht von zehn. 15 Stundenkilometer Unterschied, kehren also das Verhältnis zwischen Überleben und Sterben um.
Gurt anlegen
Die Anschnallpflicht gilt seit mehr als 30 Jahren, trotzdem gibt es immer wieder Menschen, die den lebensrettenden Gurt nicht tragen. Auswertungen haben ergeben, dass in fast jedem fünften Fall tödlich verunglückte Fahrzeuginsassen keinen Gurt angelegt hatten.
Kindersitz nutzen
Die Sitze und Sicherheitsgurte von Pkw sind nicht für Kinder ausgelegt. Sitzen Kinder, die kleiner als 1,50 Meter sind, ohne Kindersitz in einem Auto, können sie während der Fahrt aus dem Gurt rutschen. Besonders bei einem Unfall bietet der Gurt alleine für sie keinen ausreichenden Schutz, was tödlich enden kann. Kindersitze müssen nach Gewichtsgruppe und Fahrzeug ausgewählt werden und eine Prüfplakette nach der ECE-Norm (ECE-R 44-03 oder 44-04) aufweisen.
Unfälle melden
Die Verkehrsunfallflucht ist, selbst bei kleinsten Schäden, eine Straftat, die von der Polizei und der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Ist der Unfallgegner vor Ort, kann der Schaden auch ohne Polizei geregelt werden. Hat man einen parkenden Pkw beschädigt und der Geschädigte ist nicht vor Ort, muss die Polizei gerufen werden. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht in keinem Fall.
Zeugenaussagen machen
2014 wurden im Bereich der Polizei EN 1410 Unfallfluchten angezeigt. Die Dunkelziffer dürfte zudem beachtlich hoch sein. Diese Straftaten können meist nur durch Zeugen aufgeklärt werden, denn ist der Täter einmal weg, ist es schwierig, ihn zu ermitteln. Deshalb sollte jeder Bürger, der sieht, dass ein Fahrzeug durch einen Anderen beschädigt wird und dieser einfach weiterfährt, die Polizei informieren. Wichtig sind Kennzeichen, Farbe und Fahrzeugtyp des Flüchtenden.