Hattingen. . Ein 17-Jähriger aus Hattingen wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Im Februar hatte er auf dem Schulhof der Realschule an der Grünstraße eine gleichaltrige Mitschülerin beinahe getötet.
Der 17-jährige Schüler, der am 20. Februar auf dem Schulhof der Realschule an der Grünstraße in Hattingen eine gleichaltrige Mitschülerin beinahe getötet hätte, wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. So lautete am Mittwoch das Urteil der Jugendstrafkammer des Essener Landgerichtes.
Außerdem verurteilte ihn das Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine zeitliche Freiheitsstrafe gab es dennoch nicht. Im Jugendstrafrecht kann davon abgesehen werden, wenn die Unterbringung erfolgt. Der Aufenthalt in der Psychiatrie ist zeitlich unbefristet, wird allerdings jedes Jahr überprüft.
Kein Erziehungsdefizit
Das Gericht betonte, dass es sich bei dem 17-jährigen Hattinger nicht um ein Erziehungsdefizit handele, sondern um eine psychische Erkrankung.
Im Urteil ging die Kammer davon aus, dass der Schüler vorher keinerlei Konflikte mit dem späteren Opfer hatte. Er traf sich mit ihr unter dem Vorwand, ihr Zigaretten zu schenken. Zu dem Zweck hatte er sich über einen falschen Facebook-Account mit ihr auf dem Schulhof verabredet.
Dort näherte er sich ihr von hinten. Er schlug mehrfach mit der Faust zu, trat die Mitschülerin und würgte sie. Dann versetzte er ihr mit einer Bastelschere Schnitte in den Hals.
Opfer wurde immer wieder bewusstlos
Die lebensgefährlich verletzte 17-Jährige wurde immer wieder bewusstlos. Sie wehrte sich. Er ließ von ihr ab und sie schaffte es schließlich, sich weg zu schleppen und Hilfe zu bekommen. Der Schüler ließ sie gehen. Die Jugendstrafkammer ging deshalb von einem Rücktritt vom Anklagevorwurf des versuchten Mordes aus.
Die Staatsanwaltschaft hatte, wie berichtet, wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten beantragt. Der Verteidiger wollte für seinen Mandanten einen Freispruch erreichen.