Hattingen. . Öffentlichkeit bei Jugendsachen ausgeschlossen.
Sieben Verhandlungstage unter Ausschluss der Öffentlichkeit sind im Prozess gegen den 17-Jährigen Hattinger angesetzt, der im Februar einer Mitschülerin auf dem Schulhof der Realschule Grünstraße den Hals aufgeschnitten haben soll. Staatsanwalt Joachim Lichtinghagen hat Anklage wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Das Landgericht Essen prüfte zunächst, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und das Verfahren eröffnet wird. Das bestätigte es nun. Der Tatverdächtige, der seit Februar in Untersuchungshaft sitzt, äußert sich bisher nicht. Das Opfer belastete ihn schwer. DNA-Spuren belegen einen Kontakt zwischen beiden.
Den Prozessbeginn hat das Gericht auf Mittwoch, 19. August, festgelegt. Vorraussichtlich letzter Verhandlungstag soll der 16. September sein. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Landgerichtssprecher Dr. Johannes Hidding erklärt: „Jugendsachen werden grundsätzlich nicht öffentlich verhandelt. So sieht es das Jugendgerichtsgesetz vor. Entscheidend ist das Alter des Angeklagten zum Tatzeitpunkt.“ Der beschuldigte Hattinger war minderjährig.
Bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes drohen dem 17-Jährigen bis zu zehn Jahre Haft nach Jugendstrafrecht.