Hattingen. . Amtsrichter verurteilt 20-Jährigen zu 3000 Euro Geldstrafe und drei Monaten Fahrverbot.

Was ereignete sich am Nachmittag des 9. Oktober 2014 auf der A 43? Nach rund einstündiger Verhandlung mit sehr widersprüchlichen Versionen zum Geschehen war Frank Waab, Direktor des Amtsgerichts, überzeugt: Der Hattinger (20) hat die ihm zur Last gelegte Nötigung und Beleidigung eines anderen Autofahrers tatsächlich begangen. Konsequenz: Er verurteilt den Maurerlehrling, der die Tat bis zuletzt bestritt, zu 120 Tagessätzen à 25 Euro und drei Monaten Fahrverbot.

Rückblick: Laut Anklage soll sich der 20-Jährige am Tattag mit seinem Kleinwagen einem SUV-Fahrer (48) aus Wipperfürth auf der linken Spur der A 43 in hohem Tempo genähert, ihn per Lichthupe zum Spurenwechsel genötigt zu haben. Zudem soll er seinen Pkw später, direkt vor dem SUV fahrend, grundlos zweimal sehr stark abgebremst und dem 48-Jährigen den Stinkefinger gezeigt haben. Diese Kernversion des Geschehens schilderten alle drei Zeugen: der Wipperfürther, dessen Frau (48) und Sohn (18), damals Beifahrer.

Der Angeklagte dagegen sagte, nicht er habe den SUV-Fahrer genötigt, vielmehr sei dieser unmittelbar vor ihm auf die linke Spur gewechselt, als er gerade einen Lkw überholen wollte, nur aus Angst um seinen Sicherheitsabstand habe er die Lichthupe betätigt. Statt Stinkefinger habe er nur eine Du-redest-aber-viel-Geste gezeigt. Und das zweite Mal abgebremst – nun vor dem SUV – habe er nur, weil bei ihm plötzlich eine Warmleuchte angegangen sei.

Doch Richter Waab glaubte dem jungen Mann nicht, nannte vielmehr die Schilderungen der Zeugen trotz kleiner Abweichungen zu deren Angaben bei der Polizei am Tattat „glaubwürdig“. Seine Begründung für das hohe Strafmaß: „ein relativ gefahrenträchtiges Fahrmanöver“.