Hattingen. Beigeordnete: Dafür bräuchte es einen Ratsbeschluss wie im Jahr 2009.

Bekommen Eltern, deren Kita streikt, Gebühren zurück? Die Stadt sagt nein. Laut Vertrag, erklärt Susanne Wegemann vom Presseamt der Stadt, müssen die Beiträge wegen höherer Gewalt „nicht zurückerstattet werden“.

Im Jahr 2009 sei es nach einem Ratsbeschluss zu Rückzahlungen gekommen. „Da wir Stärkungspakt-Kommune sind, dürfte eine Rückzahlung auf Kulanzbasis schwierig, wenn nicht unmöglich sein“, vermutet die Pressesprecherin. Das Thema sei im Verwaltungsvorstand am Montag besprochen worden „und wird noch einmal geprüft“, so Susanne Wegemann.

Beigeordnete Beate Schiffer wundert sich über andere Kommunen und Aussagen zur Rückerstattung. Hattingen wisse nicht, ob neun Tage gestreikt wird, wie angekündigt. Die Stadt sei damit beschäftigt, den laufenden Betrieb und die Notgruppen zu organisieren. Sie kann nicht sagen, wie viel Geld die Stadt spart dadurch, dass Streikende von der Gewerkschaft bezahlt werden. Die Ersparnis könne aber nicht an die Eltern weitergereicht werden. „Die Verwaltung kann das nicht machen, dafür bräuchte es einen Ratsbeschluss. Wir können nicht zurückzahlen.“

Gerechnet wird nach dem Streik. „Nicht alle Eltern zahlen gleich viel, wir haben elf Tarife“, sagt Beate Schiffer. Ähnlich verhält es sich mit dem Erzieherinnengehalt. Nicht alle arbeitet Vollzeit, der Verdienst ist unterschiedlich.