Zum Schutz der Verbraucher hat der Gesetzgeber die Banken und Sparkassen verpflichtet, bei Abschluss eines Darlehensvertrages den Kunden über sein Recht zum Widerruf zu belehren. Die 14-Tage-Frist läuft jedoch nicht bei einer von den Banken und Sparkassen oft zwischen 2002 und 2011 verwandten fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Der Rücktritt vom Darlehensvertrag ist somit jederzeit möglich.
Am Mittwoch, 25. Februar, um 17 Uhr, erläutern Rechtsanwalt und Notar Peter Großmann sowie Rechtsanwältin Lara Tackenberg in den Räumen des DRK, Talstraße 22, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und zeigen Verbrauchern die Möglichkeit auf, von ihren Darlehensverträgen zurückzutreten.
Teilnahme nach telefonischer Anmeldung unter 202220 oder beim DRK in der Talstraße 22. Der Eintritt ist frei.