Hattingen. .

Ein Erlass des NRW-Schulministeriums wird heute Thema bei einer Besprechung der Hattinger Schulsportleiter sein. Die Regelung zur „Sicherheitsförderung im Schulsport“ sieht vor, dass nur noch Personal mit den „fachlichen Voraussetzungen“ Sportunterricht erteilen darf. Einige Schulen stellt das vor große Probleme. „Es gibt großen Klärungsbedarf“, betont Annette Quent-Langer, Leiterin der Erik-Nölting-Schule, und führt aus: „Auch für uns wird, wie für alle Grundschulen, abzuwarten bleiben, ob wir auf Dauer alle Anforderungen des neuen Erlasses erfüllen können.“

Derzeit aber müssen Hattinger Eltern nicht befürchten, dass der Unterricht – wie in anderen Städten – ausfällt. „Wir haben keine Probleme“, lautet die Rückmeldung aus den Grundschulen Holthausen und Oberwinzerfeld. Auch Andrea Müller-Feld, Leiterin der Grundschule Alt-Blankenstein, erklärt, dass von fünf Kollegen zwei ein Sportstudium absolviert haben. An der Erik-Nölting-Schule gibt es neben einer studierten Sportlehrerin fünf Kolleginnen mit Zusatzqualifikationen. In Bredenscheid dürfen zwei Mitarbeiterinnen Sportunterricht erteilen, eine davon befindet sich aber im Sabbatjahr. „An dieser kleinen Schule kann ich den Sportunterricht allein abdecken“, sagt Sportlehrerin Kerstin Brass. Wie für ihre Kollegen, birgt der Ministeriumserlass aber viele Unsicherheiten. „Im Moment ist noch nicht genau klar, wie die neuen Richtlinien zu verstehen sind, auch die Bildungsgewerkschaft und der Verband Bildung und Erziehung VBE sind hier sehr aktiv“, sagt Quent-Langer.