Hattingen. Politik soll ortsrechtliche Grundlage für Brauchtumsfeuer beschließen. Verwaltung will das Abbrennen nur bei mehr als 20 Teilnehmern erlauben.

Es ist gut sieben Jahre her, dass der Brauch zum Himmel stank. 553 angemeldete Osterfeuer loderten 2007 auf Hattinger Stadtgebiet. Zusammen mit den nicht angezeigten Brandstellen und einer äußerst ungünstigen Wetterlage sorgten sie dafür, dass sich eine stark riechende Qualmwolke über die Stadt legte. Die Folge: eine Vielzahl von Bürgerbeschwerden. Die Brauchtumsfeuer wurden zum Problemfall.

Zwar war die Stadt schon 2004 dazu übergegangen, sich das Abbrennen von Osterfeuern im Vorfeld anzeigen zu lassen. Konnte wegen der Vielzahl der Feuerstellen aber nur stichprobenartig kontrollieren. Auch der in den Folgejahren immer eindringlicher formulierte Appell, Osterfeuer nur als Brauchtumsveranstaltungen von Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen durchzuführen, brachte nur mäßigen Erfolg. Groß blieb die Zahl der privaten Feuer-Abende im kleinen Kreis, bei denen nicht selten die Pflanzenabfälle des ganzen Jahres angezündet wurden. Nach 359 Anmeldungen im Jahr 2013 gab es 2014 wieder 435 offizielle Brandstellen.

Jetzt geht die Stadt bei ihren Bemühungen, die Auswüchse der Feuer-Flut in den Griff zu bekommen, einen Schritt weiter. Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet in seiner heutigen Sitzung über eine „Änderungsverordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hattingen“. Neu ist darin, dass Osterfeuer ab 2015 nur noch genehmigt werden, wenn die Veranstaltung öffentlich ist und mehr als 20 Teilnehmer kommen. Begründung: Nur dann sei davon ausgehen, dass eine gewachsene Gemeinschaft eine Brauchtumsfeier ausrichtet.

„Dass wir die Osterfeuer unter diesen Bedingungen künftig viel besser kontrollieren können, ist nur ein Aspekt“, betont Christine Freynik, Leiterin des städtischen Fachbereichs für Rechts- und Ordnungsangelegenheiten. „Die Änderung der Verordnung verschafft der Stadt nun auch eine ortsrechtliche Grundlage für den Umgang mit den bisher freiwilligen Anmeldungen der Hattinger Osterfeuer. Die neue Rechtslage ist mit dem EN-Kreis und der Bezirksregierung abgestimmt und wird mittlerweile auch anderen Städten zur Nachahmung empfohlen.“

Es gibt noch eine zweite Änderung. Wird die Mindest-Teilnehmerzahl von 20 erfüllt, dürfen neben Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen auch Nachbarschaftsgemeinschaften Osterfeuer ausrichten.