Der kleine Zusatz im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung eines Gebäudes an der Mühlenstraße macht dem Familienbetrieb Jarzombek große Sorgen.

Es gibt in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten tatsächlich Nachrichten, die richtig gut sind. „Unser Geschäft läuft nach wie vor gut”, sagt Sieglinde Jarzombek vom gleichnamigen Küchenstudio und eigentlich hätte sie gar keinen Grund, das besonders zu betonen. Aber sie muss diesen Satz zurzeit häufiger sagen, und das hat einen Grund, der dem Gladbecker Familienbetrieb zurzeit Sorgen macht. Das Gebäude Mühlenstraße 6, in dem das Küchenstudio seit fünf Jahren Mieter ist, wird zwangsversteigert. Das hat viel mit dem Eigentümer Z. zu tun, rein gar nichts mit seinen Mietern. Die wussten zwar schon länger von der Insolvenz des Hausbesitzers, hatten für sich daraus aber keine Schlüsse gezogen. „Höchstens”, so Sieglinde Jarzombek, „dass wir trotz des noch jahrelangen Mietvertrags eventuell einen neuen Standort suchen müssten.” So weit, so war alles gut. Wie eben auch das Geschäft.

Bis zu dem Zeitpunkt, als Anzeigen die Öffentlichkeit über den ersten Termin für die Zwangsversteigerung, 12. Februar, informierten (und erneut erschienen sind, da der Termin abgesagt und auf Mai verschoben wurde). Dies erfolgte sowohl in den Amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts in der WAZ als auch im Internet. Dort schaltete sogar eine Privatfirma ein Inserat über die Zwangsversteigerung in Gladbeck. Darin wie auch in den Bekanntmachungen des Amtsgerichts wird das Gebäude Mühlenstr. 6 mit dem Zusatz „zurzeit Küchenstudio” beschrieben. Und gerade dieser kleine Zusatz ist für die Jarzombeks fatal, denn solche Nachrichten werden gelesen, falsch verstanden und verbreiten sich in Windeseile: „Sind Sie pleite?” fragen viele Kunden seit einiger Zeit besorgt nach und erinnern sich an die Geschichte mit den Astroh-Küchen (wegen der Insolvenz wurden trotz Anzahlung keine Küchen ausgeliefert).

Sieglinde Jarzombek und Sohn Thomas, beide Geschäftsführer, werden aber nicht müde, zu betonen, dass sie keinerlei Probleme haben, ja nur Mieter sind und das Gebäude ihres Vermieters zwangsversteigert wird. . .

„Aber gerade in diesen Zeiten sind die Leute besonders hellhörig”, weiß Sieglinde Jarzombek, die nicht verstehen kann, warum ihre Firma im Zusammenhang mit der Versteigerung genannt wird und es nicht einfach nur „vermietet” heißt.

„Der Zusatz muss sein, um das Objekt korrekt zu beschreiben”, erklärt Rechtspfleger Kurt Halfar vom Amtsgericht. Die Bezeichnung „zurzeit Küchenstudio” sei ein wichtiger Hinweis auf die derzeitige Situation des Objekts und diene Biet–Interessenten ja möglicherweise als wichtiger Hinweis. Über Mietverhältnisse dürfe aus rechtlichen Gründen bei Zwangsversteigerungen nichts ausgesagt werden. So steht's im Gesetz.