Essen. Gelogen hatte der 21-Jährige im Prozess offensichtlich. Doch das nahm die XVI. Essener Strafkammer dem Gladbecker nicht übel. Wegen schweren Raubes verurteilte sie ihn am Mittwoch zwar zu einem Jahr und neun Monaten Haft, gewährte ihm aber Bewährung. Außerdem muss er 1200 Euro Geldbuße zahlen.

Fünf Versionen hatte er dem Gericht im Laufe der zweitägigen Verhandlung aufgetischt. Die Kammer ging letztlich aber von dem aus, was er selbst einmal bei der Polizei gestanden hatte. Danach fehlten ihm und seinem Freund, der als Jüngerer ein Verfahren vor dem Jugendgericht bekommt, im Februar das Geld für den gemeinsamen Cannabiskonsum. Beide entschlossen sich, über den Verkauf einer „Bong“-Wasserpfeife den Kontakt zu einem Opfer zu suchen, das sie anschließend „abziehen“ wollten. Auf facebook überzeugten sie sich, dass der potenzielle 17-jährige Käufer nicht von stattlicher Statur war.

Mit Softairpistole bedroht

Arbeitsteilig gingen sie vor. Der 21-Jährige nahm mit seinem Klarnamen den Kontakt zu dem 17-Jährigen auf, wickelte auf dem Festplatz in Gladbeck auch den Kauf der Wasserpfeife ab. Anschließend verfolgte der jüngere Komplize den 17-Jährigen, bedrohte ihn mit einer Softairpistole und verlangte Geld und Handy. Seine stolze Beute: 25 Euro und das Telefon.

Der Plan scheiterte daran, dass das Opfer die beiden Täter vorher zusammen gesehen hatte. So schrieb der junge Mann über facebook den 21-Jährigen an und fragte ihn, warum sie ihn überfallen hätten. „Wegen der Kohle“, antwortete der 21-Jährige, der dem Opfer später das Handy zurückgab.

Die „Geständnisse“ des 21-Jährigen enthielten reichlich Widersprüche. Zuletzt sprach er zwar von einem gemeinsamen Tatplan. Als er von der Waffe des Komplizen hörte, sei er aber davon abgerückt. Richter Jens Lazarz fragt ihn, ob er sonst wirklich am Überfall teilgenommen hätte, das Opfer hätte doch sogar seinen Namen gekannt. „Man kann sich doch verkleiden“, entgegnet der Angeklagte. „Ja, sicher“, stimmt der Richter zu, „aber Sie hatten doch gar keine Verkleidung dabei“.