Gladbeck. . Unregelmäßigkeiten vor der Kommunalwahl haben ein juristisches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft in Essen ermittelt weiterhin im Hinblick auf die Gladbecker Integrationsratswahl. Es hatte Versuche gegeben, Briefwahlunterlagen zu an sich zu nehmen. Einsprüche gegen das amtlich festgestellte Wahlergebnis hat es allerdings nicht gegeben, teilt die Stadtverwaltung mit.

Die vor der Kommunalwahl bekannt gewordenen Manipulationsversuche bei den Wahlen für den Gladbecker Integrationsrat haben offensichtlich ein längeres juristisches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft in Essen bestätigt, dass sie weiterhin in der Sache ermittelt. „Wir haben ein Verfahren“, sagt Staatsanwältin Annette Milk auf WAZ-Anfrage. Bereits am 16. Mai hatte die Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, dass sie die Vorgänge in Gladbeck hinsichtlich des Verdachts auf Urkundenfälschung überprüfe.

Wie berichtet, war kurz vor der Wahl aus Kreisen der türkischstämmigen Bevölkerung berichtet worden, dass Mitglieder der türkischen Gemeinde um Herausgabe der Wahlbenachrichtigungen und um Vollmachten für die Beantragung von Briefwahlunterlagen gebeten worden waren. Da es sich dabei anscheinend um mehr als nur ein Angebot zur Hilfeleistung beim Ausfüllen der Unterlagen handelte, hatten sie die Stadtverwaltung informiert. Der Erste Beigeordnete und Wahlleiter Rainer Weichelt leitete dann einige Unterlagen, die ihm zur Verfügung gestellt worden waren, an die Polizei weiter.

Ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu einem Ergebnis führen werden, ist zurzeit noch offen. Dazu lasse sich erst in vier Wochen mehr sagen, so die Staatsanwältin.

Ob das Wahlergebnis des Integrationsrats durch solche Erkenntnisse in Frage gestellt sein könnte und es in letzter Konsequenz zu einer Wahlwiederholung kommt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht sagen. Denn unabhängig von den Ermittlungen hat es keinerlei Einsprüche gegen das amtlich fest gestellte Wahlergebnis nach der Kommunalwahl gegeben, teilt die Stadtverwaltung mit. Gelegenheit dazu bestand in den vier Wochen nach der Wahl. Wegen dieser Frist hat aber auch der Wahlprüfungsausschuss, der die Richtigkeit der Wahlen prüft, noch nicht getagt. Die erste Sitzung wird nach der Sommerpause stattfinden.