Blühende Stockrosen, akkurat geschnittene Hecken und getrimmte Rasenflächen – so präsentiert sich die Anlage des Kleingärtnervereins (KGV) Rosenhügel etwa eine Woche nach Sturm „Ela“. Als eine von zehn Vereinsflächen wird das Areal vom Bezirksverband Gladbeck der Kleingärtner e.V. betreut, der Vertreter der Stadt am Sonntag zur jährlichen Begehung der Kleingärten eingeladen hatte.

Kurze Verwaltungswege sind das Motto bei diesem frühsommerlichen Rundgang, der den zehn Vereinen die Gelegenheit gibt, den Verantwortlichen der Stadt Probleme in und an ihren Anlagen direkt vor Ort zu zeigen. Allerdings hatten die etwa 1000 Gladbecker Kleingärtner Glück: Ein Ast auf dem Vereinsheim des KGV Im Linnerott, eine geknickte Pergola nahe der Konrad-Adenauer-Allee – „Der Orkan hat keine großen Schäden in den Kleingärten angerichtet“, so Stephan Winter, Vorsitzender des Bezirksverbandes. Nach einem Frühstück beim KGV Allinghoff besichtigten Bürgermeister Ulrich Roland, Vertreter der SPD- und CDU-Ratsfraktionen, des Ingenieuramtes und des Zentralen Betriebshofs (ZBG) unter anderem einige Bäume, die vom Bahngelände auf das Areal des KGV Fuhrpark ragen. „Hier ist die Bahn zuständig, aber da ist niemand zu erreichen“, berichtet Manuela Kruck, stellvertretende Vorsitzende des Bezirksverbandes. Auch eine Lösung für die wuchernden Pflanzen am Bach im Linnerott wird noch gesucht. Dagegen ist die Pflege der Grünflächen entlang des neuen Weges am Koopmannshof geklärt: die soll am Ende des Jahres in den Pflegeplan der Stadt aufgenommen werden.

Die Begehung habe sich bewährt, um Handlungsbedarf möglichst früh zu erkennen, findet Bürgermeister Roland und betont die Bedeutung gepflegter grüner Erholungsflächen in einer Stadt mit etwa 2100 Einwohnern pro Quadratkilometer. Die gute Zusammenarbeit kann der Bezirksverband bestätigen: „Die Stadt hat immer ein offenes Ohr für uns“, so Kruck. Sie ruft die Besitzer der etwa 600 Gladbecker Kleingärten auf, etwaige noch nicht gemeldete Sturmschäden zunächst an die jeweiligen Vereine heranzutragen, die sie dann an den Bezirksverband bzw. den ZBG weiterleiten können.