Gladbeck. 51-jährige Mieterin erlag ihren lebensgefährlichen Verletzungen. Staatsanwalt lobt 1500 Euro Belohnung für Hinweise zur Brandstiftung im Haus an der Horster Straße 235 aus. Mordkommission hat keinerlei Anhaltspunkte, dass es sich um eine ausländerfeindliche Tat handelte
Die 51-jährige Mieterin, die nach der Brandstiftung im Haus Horster Straße 235 am 29. Mai lebensgefährliche Verbrennungen erlitt, ist gestorben. Der ermittelnde Staatsanwalt Joachim Lichtinghagen hat jetzt 1500 Euro Belohnung für die Ermittlung und Ergreifung des oder der Täter ausgelobt.
„Bislang sind keine Hinweise eingegangen, die zu weiteren Ermittlungsansätzen geführt haben“, sagt Lichtinghagen. Die Staatsanwaltschaft Essen und die eingesetzte Mordkommission des Polizeipräsidiums Recklinghausen bitten so weiter um sachdienliche Hinweise zur Tat und dem Täter oder den Tätern. Das Polizeipräsidium kann unter 02361/550 rund um die Uhr erreicht werden.
Am frühen Donnerstag, 29. Mai, hatten gegen 4.30 Uhr Mitarbeiter der im Erdgeschoss gelegenen türkischen Bäckerei den Brand bemerkt. Am stärksten wüteten die Flammen zunächst im Bereich der linken Mietwohnung im Obergeschoss, wobei die Mieterin Verbrennungen dritten Grades erlitt, bevor sich das Feuer in das Dachgeschoss ausweitete. Insgesamt sieben Personen befanden sich in den drei Mietwohnungen des Hauses, alle konnten sich zunächst selbstständig und dann mit weiterer Hilfe der Feuerwehr aus den Flammen retten. Der Lebensgefährte (77) der Schwerstverletzten erlitt eine Rauchgasvergiftung. Der Mieter der Dachgeschosswohnung, der von einem Zwischendach sprang, brach sich den Fuß.
Die lebensgefährlich Verletzte 51-Jährige wurde umgehend in die Spezialabteilung für Brandverletzungen des Bergmannsheil in Bochum gebracht. Dort verstarb die Gladbeckerin am Dienstag, 10. Juni. Wie die daraufhin durchgeführte Obduktion ergab, kam es aufgrund der schweren Brandverletzungen zum multiplen Organversagen.
Vermutungen aus der Bürgerschaft, dass die Brandstiftung einen fremdenfeindlichen Hintergrund haben könnte, da sie sich am Jahrestag des Brandanschlages von Solingen (29. Mai 1993, fünf Tote) ereignete, sieht die Polizei nicht. „Dafür gibt es bislang keinerlei Anhaltspunkte“, so Polizeisprecher Michael Franz.
Nach Beendigung der Löscharbeiten der Feuerwehr hatten Experten der Kriminalpolizei um den Brandsachverständigen Ernst Sandmann die Ruine untersucht. Zunächst war man als Brandursache von einem technischen Defekt oder Unachtsamkeit ausgegangen. Nach dem Einsatz eines Brandmittelspürhundes und weiteren Untersuchungen stand dann aber fest, dass das Feuer vorsätzlich gelegt wurde, worauf die Kripo eine Mordkommission einrichtete.