Elementare Wettereereignisse können nicht abgewendet oder beeinflusst werden. Die Stadt ist so rechtlich weder Verursacher des Schadens oder der Beeinträchtigung und kommt nicht für den Schaden am Privateigentum auf

Elementarereignissen wie Sturm (ab Windstärke 8) Blitzeis, Gewitterstürmen, Hagel oder Orkan verursachen auch an gesunden städtischen Bäumen entlang von Wohnstraßen Astbruch oder Entwurzelung. Dabei können Schäden an Häusern, Privatgrundstücken oder geparkten Autos entstehen.

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Wie ist die Rechtslage? Nach Auskunft des Zentralen Betriebshofes können elementare Wettereereignisse nicht abgewendet oder beeinflusst werden. Die Stadt als Eigentümer eines gesunden Baumes, der bei Sturm umstürzt sie so weder Verursacher des Schadens oder der Beeinträchtigung und kommt nicht für den Schaden am Privateigentum auf.

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Wer kommt für den Schaden auf? Je nach Vertragsart und -umfang übernehmen Gebäude- und Kfz-Versicherung der Geschädigten selbst den durch Sturm entstandenen Schaden am Privateigentum.

3 Wer beseitigt den in den Vorgarten abgeknickten Baum? Private Gartenbauunternehmen beseitigen auch Sturmschäden. Generell gilt: Vor der Schadensbeseitigung alle Maßnahmen zunächst mit der Versicherung abstimmen.

4 Schaden belegen. Um die Versicherung zu unterstützen, die nach einem Sturm viel zu tun hat, ist es als Anspruchsteller ratsam, den Schaden durch einen umgestürzten Baum oder abgeknickte Äste mit Fotografien zu dokumentieren. Insbesondere dann, wenn der Schaden eine Gefahrenquelle darstellt, die schnellstens beseitigt werden muss.

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Weitere Infos zur Entschädigung bei Unwettern, auch bei Verkehrsbehinderungen, hat die Verbraucherzentrale NRW online zusammengefasst: vz-nrw.de/unwetter