Gladbeck. . Das Ordnungsamt in Gladbeck machte die Probe und schickte zwei 17-Jährige zum Alkoholkauf in Geschäfte. Ergebnis: In fünf von sechs Betrieben erhielten sie problemlos Schnaps und Zigaretten, ohne dass nach ihrem Ausweis gefragt wurde. Die Betreiber müssen nun mit saftigen Bußgeldern wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz rechnen.

Jugendliche haben in Gladbeck offensichtlich kaum Probleme, an Zigaretten oder Alkohol zu kommen. Das Amt für öffentliche Ordnung schickte kürzlich wieder zwei 17-Jährige aus dem Jugendrat als Testkäufer los. Sie versuchten in sechs Betrieben (Trinkhallen, Einzelhandel, Gaststätten) ihr Glück – mit einem erschreckenden Ergebnis: In fünf der sechs kontrollierten Betriebe fragte niemand nach ihrem Personalausweis, sondern händigte ihnen anstandslos Zigaretten, Wodka und Jägermeister aus.

Pech für die Verkäufer: In unmittelbarer Nähe warteten Mitarbeiter des Ordnungsamtes und des Jugendamtes und konfrontierten sie kurz darauf mit ihrem Vergehen gegen das Jugendschutzgesetz. „Manche zeigten sich peinlich berührt, andere regten sich auf. Es gab die ganze Palette von Reaktionen“, berichtete Christoph Günther, der zuständige Sachbearbeiter im Amt für öffentliche Ordnung.

Amt kündigt weitere Testkäufe an

Gegen die fünf Betriebe wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sie müssen mit einem saftigen Bußgeld rechnen. „Ein paar hundert Euro werden da fällig, im Wiederholungsfall mehr“, erklärt Christoph Günther. Höchstgrenze: 50.000 Euro. Und ganz Beratungsresistenten droht gar die Schließung des Betriebs. Das Amt für öffentliche Ordnung kündigt weitere Testkäufe an. Günther: „Wir statten immer den Betrieben einen Besuch ab, über die uns Beschwerden über einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vorliegen.“