Gladbeck.

Derzeit liegen dem Gladbecker Ordnungsamt noch keine Anträge für Public-Viewing-Veranstaltungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2014 vor. Erstmals wird es möglich sind, im Falle des Falles das beliebte Rudelgucken unter freiem Himmel auch nach 22 Uhr zu starten.

In einem Erlass hat die NRW-Landesregierung klargestellt, dass Public Viewing in diesem Sommer grundsätzlich auch nach 22 Uhr möglich sein soll. Am 12. Juni startet die Fußball-WM in Brasilien und wegen der Zeitverschiebung werden in der Vorrunde zehn Spiele um 0 Uhr angepfiffen, eines sogar um 3 Uhr nachts! Und in der Finalrunde starten nochmals neun Spiele erst um 22 Uhr.

„Noch liegen keine Anträge vor“, erläutert Gladbecks Ordnungsamtsleiter Jürgen Hertling. „Wir werden bei der Bearbeitung solcher Anträge genau darauf achten, wie die jeweilige Situation vor Ort im Stadtteil ist und welche Lärmbelästigungen für die Nachbarschaft jeweils auftreten können. Es wird dabei um einen fairen Interessenausgleich gehen.“

Schon jetzt ist klar, dass die Spiele mit deutscher Beteiligung wieder in der Stadthalle an der Friedrichstraße zu sehen sein werden. Die Stadt startet wieder dieses vor allem bei Jugendlichen äußerst beliebte Angebot und rechnet ab dem 12. Juni an den Spieltagen der deutschen Elf mit einer regen Resonanz.

Das WM-Finale wäre im Falle des Endspieleinzugs der deutschen Mannschaft am Sonntag, 13. Juli, in der Stadthalle auf der großen Leinwand zu sehen.

„Fairer Ausgleich zwischen Belangen der Anwohner und denen der Fußballfans“

Torjubel nach 22 Uhr? Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verteidigt Ausnahmen vom Lärmschutz aus diesem besonderen Anlass: „Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-Weltmeisterschaft einfach dazu.“ NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) tritt für einen „fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger ein“. Ähnlich sieht es Ordnungsamtschef Hertling, der sich genau an diese Linie bei der Entscheidung über einzelne Public-Viewing-Anträge halten will.

Doch nicht nur beim offiziell beantragten Public Viewing in Biergärten und an öffentlichen Orten wird es in diesem Sommer in besonderer Weise um Lärm und Lärmschutz gehen - auch die eher private WM-Feier vor dem Fernseher könnte bei Anstoß-Zeiten nach 22 Uhr schnell zu einer Ruhestörung der Nachbarschaft werden. Auf Polizei und Ordnungsamt könnte also ein wahrlich bewegender WM-Beschwerdesommer zukommen. Laut Immissionsschutzgesetz gelten Werte von über 40 dB (A) in allgemeinen Wohngebieten nach 22 Uhr als nicht zulässig. Solche Dezibel-Zahlen werden von jedem Torjubel locker überschritten.