Drei Jahre und neun Monate Gesamtfreiheitsstrafe wegen Diebstahls und versuchten schweren Raubes verhängte gestern das Essener Landgericht am Mittwoch für einen 35-jährigen Gelsenkirchener.

Er gehörte zu einer Gruppe von Tätern, denen unter anderem im Juni vor fünf Jahren das Missgeschick widerfuhr, in Gladbeck einen kleinen Tresor aus Firmenräumen mitzunehmen und ihn versehentlich im Rhein-Herne-Kanal zu entsorgen, bevor sie ihn komplett geleert hatten. Einer der Männer entledigte sich seiner Kleidung und holte den Tresor wieder an Land (wir berichteten damals).

Raub nicht das Spezialgebiet

Raub gehörte nicht wirklich zum Spezialgebiet des Angeklagten, wie sich vor Gereicht herausstellte. „Typisch für ihn ist Trickdiebstahl“, so Staatsanwältin Dr. Heike Handke und spricht ironisch von seiner „geregelten Tätigkeit“.

Die Masche: Man geht zum Beispiel zu dritt in ein Ladenlokal. Mittäter lenken die Mitarbeiter ab und der dritte packt Beute ein. Häufig auch Bargeld aus hinteren Büroräumen. Und das nicht nur in Gelsenkirchen und Gladbeck. Der 35-Jährige war in den vergangenen Jahren viel unterwegs, weit über NRW hinaus. Entsprechende Urteile unter anderem aus Bad Berleburg, Offenburg und Augsburg zeugen davon. Einige wurden ins Essener Urteil einbezogen.

Richterin empfahl Schlussstrich

Die Kammer am Landgericht wertet vor allem das Geständnis des Gelsenkircheners positiv und berücksichtigt auch den Drogenhintergrund. Der reichte allerdings nicht, um von verminderter Steuerungsfähigkeit auszugehen, da die Taten zu gut organisiert waren.

„Sie sollten einen dicken Schlussstrich ziehen und sich aus dem Milieu lösen“, empfiehlt Richterin Luise Nünning dem Angeklagten nach der Urteilsverkündung. Der nickt ganz eifrig, als die Vorsitzende ihn an seine kleine Tochter erinnert, die er doch sicher aufwachsen sehen wolle.