Gladbeck. . In verkehrsberuhigten Bereichen müssen die Anwohner in Gladbeck auch auf der Fahrbahn Schnee räumen. Und wenn das mal nicht so klappt - dann erinnert der ZBG die Anwohner auch schon mal freundlich an diese Pflicht.
Februar – und noch immer keine Flocke in Sicht. Das freut sicher viele, weil sie nicht früh morgens Schnee vom Gehweg schippen müssen. Und wer in einem verkehrsberuhigten Bereich wohnt, hat besonders gut lachen; denn die Anwohner dort müssen auch die Fahrbahn von Eis und Schnee räumen.
Die Stadt hat den Hauseigentümern in 49 kleinen Straßen die Reinigungspflicht übertragen, Winterwartung inklusive. Im Gegenzug sind sie selbstverständlich von der Straßereinigungsgebühr befreit. Der weitaus größte Teil der öffentlich gewidmeten Straßen, exakt 359, ist für die Mitarbeiter des ZBG zur Reinigung und zum Schneeräumen problemlos zu durchfahren, die verkehrsberuhigten Bereiche eher nicht. Sie sind schmal, Einbauten wie Pflanzbeete sollen Kraftfahrer bremsen. Da wird die maschinelle Reinigung schwierig.
Nennenswerten Ärger habe es mit den betroffenen Hauseigentümern bzw. ihren Mietern noch nie gegeben, weiß Brigitte Köhler vom Zentralen Betriebshof. „Die Leute, die in diesen Bereichen bauen oder wohnen, wissen um diese Pflichten und viele sind sogar eher froh, dass dort keine Reinigungsfahrzeuge fahren, weil gerade in verkehrsberuhigten Wohnbereichen oft Kinder auf der Straße spielen.“ Im übrigen müssten die Bürger überall im Stadtgebiet den Gehweg vor der Haustür auf einer Breite von 1,50 m von Eis und Schnee befreien, und die verkehrsberuhigten Straßen seien meistens auch nicht breiter.
Und wenn die Hauseigentümer bzw. die von ihnen beauftragten Mieter ihrer Reinigungs- und besonders der Räumpflicht nicht nachkommen? „Wie ein Gericht entscheiden würde, wenn jemand wegen der Glätte stürzt und Schadenersatzansprüche geltend macht, weiß ich nicht“, sagt Brigitte Köhler. „Zum Glück ist bisher noch nichts passiert.“ Beschwerden über Anwohner, die Eis und Schnee ignorieren, gebe es immer mal wieder. „Dann erinnern wir die Betroffenen freundlich an ihre Pflichten. Wenn sie nicht reagieren, wird in einem Anhörungsverfahren ein Bußgeld angedroht.“ Die Gladbecker seien aber durchweg verständnisvoll. „Es gab bisher nur vereinzelte wirklich beratungsresistente Bürger, die tatsächlich zahlen mussten – der ‘Spitzenreiter’ war mit 200 Euro dabei.“