Gladbeck. . Europa-Parlament, Stadtrat und die Vertretung der Gladbecker Migranten werden am 25. Mai gewählt. Mit der novellierten Gemeindeordnung kommen Veränderungen.

Der 25. Mai wird ein Super-Wahltag. Die Bürger entscheiden über die Zusammensetzung von Stadtrat, Europa-Parlament und – seit der geänderten Gemeindeordnung im Dezember 2013 – auch darüber, wer zukünftig im örtlichen Integrationsrat sitzen wird. Diese Neuerung „soll sich positiv auf Wahlbeteiligung, Kostenersparnis und Organisation auswirken“, zitiert Birgit Höing, Leiterin des städtischen Wahlbüros, die Position der Politik. Zum ersten Punkt kann Gregor Wirgs sagen: „Wir hatten bei der vergangenen Wahl innerhalb von NRW eine sehr hohe Beteiligung.“ 27,2 Prozent, das sei ein gutes Ergebnis, findet der Leiter der Abteilung Integration und Ausländerwesen sowie Geschäftsführer des hiesigen Integrationsrates. Klar, dass er sich freuen würde, sollte das Resultat bei Urnengang im Mai noch höher liegen.

Wirgs erklärt: „14 Mitglieder werden direkt gewählt, und sieben Ratsmitglieder werden in den Integrationsrat entsandt.“ Kandidieren können Einzelpersonen und Gruppen. Höing: „Es muss keine Partei oder ein Verein sein.“

1Wer ist berechtigt, über den Integrationsrat abzustimmen? Jetzt wird’s kompliziert, denn auch in diesem Punkt gibt’s eine Neuerung. Umgekehrt wäre die Frage einfacher zu beantworten, so Höing – „nicht wählen dürfen alle Deutschen einschließlich derer, die auch noch niemals eine andere Staatsbürgerschaft besessen haben.“ Das heißt: „Jeder, der nicht die deutsche als erste Staatsbürgerschaft besitzt oder eine nichtdeutsche als zweite Staatsbürgerschaft, darf wählen.“ Rund 11 000 Menschen seien das in Gladbeck.

2Neuerung: Außerdem dürfen Wähler ihr Kreuzchen machen, die „jemals eine andere Staatsbürgerschaft als die deutsche hatten“, so die Expertin. Man beachte dabei das Wörtchen „jemals“. Auf wie viele Menschen das stadtweit zutrifft, das ist die große Unbekannte. „Das wird eine Menge sein“, meint Höing. Ihnen könne die Stadt keine Benachrichtigungskarte schicken: „Interessenten sollten im Wahlbüro melden.“ Wichtig dabei: Sie müssen einen Nachweis für ihre einst nichtdeutsche Staatsbürgerschaft, beispielsweise die Kopie einer Einbürgerungsurkunde, mitbringen.

3Kosten: „Für Europa-, Kommunal- und Integrationsratswahl werden gemeinsame Wahlvorstände genutzt“, so Höing. Ein gesonderter Wahltermin würde extra zu Buche schlagen.

4Wahllokale: Anders als bisher können Berechtigte in jedem der für Europa- und Kommunalwahl eingerichteten 60 Lokale abstimmen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.