Für Beschäftigte, die im Sommer 63 Jahre alt werden, rückt die Rente näher. Sie können ab dem 1. Juli ohne Abschläge in den Ruhestand gehen – vorausgesetzt, sie haben dann 45 Beitragsjahre voll. So plant es die schwarz-rote Koalition in Berlin. Allerdings: Ein Gesetz gibt es dazu noch nicht, nur Aussagen im Koalitionsvertrag. „Trotzdem haben schon jetzt viele Beschäftigte Fragen, wenn sie an die ‚Rente 63’ denken. Genau denen wollen wir beim ‚Renten-Rätseln’ helfen“, sagt die Bezirksvorsitzende der IG BAU Emscher-Lippe-Aa, Susanne Neumann.
Die Gewerkschaft bietet deshalb jetzt einen „Renten-Lotsen“. Der Flyer „Rente ab 63: Was Du jetzt wissen musst“ informiert über die am häufigsten gestellten Fragen. Etwa darüber, welche Beitragszeiten nach den aktuellen Koalitionsplänen angerechnet werden sollen, um die 45 Jahre voll zu bekommen.
Demnach soll die betriebliche Ausbildung genauso zählen wie der Wehr- oder Zivildienst. Die Zeiten, in denen früher Schlechtwettergeld (heute Saison-Kurzarbeitergeld) bezogen wurde, gehören ab 1979 ebenso dazu. Auch die Kindererziehung werde voraussichtlich mit maximal drei Jahren angerechnet.