Gladbeck. Eine Anwohnerin der Helmutstraße in Brauck hat sich auch bei der Stadtverwaltung über den Lärm beschwert. Busfahrer lassen den Motor laufen. Reisende werden mit Autos zum Treff gefahren und nach kräftigem Türenzuschlagen mit lautstarkem „Hallo“ begrüßt

Wenn einer eine Reise tut – kann es für andere offenbar ganz schön nervig sein. Eine Anwohnerin der Helmutstraße in Brauck meldete sich in der Redaktion. „Regelmäßig, mal morgens, mal abends, halten Reisebusse in unserer Straße in Höhe Ford Wagner, um Passagiere ein- oder aussteigen zu lassen“, so die Dame.

„Ist es legal, mitten auf einer Straße in einem Wohngebiet, eine Sammelstelle für Reisebusse einzurichten und damit Anwohner zu belästigen und Verkehrsteilnehmer zu gefährden?“

Fahrer lassen den Motor laufen

Die Brauckerin ärgert sich besonders darüber: dass die Busfahrer den Motor laufen lassen; Reisende mit Autos zum Treff gefahren oder abgeholt werden und unter Türenzuschlagen sowie lautstarkem „Hallo“ ein- und aussteigen; „oder andere Verkehrsteilnehmer hupen, da die Helmutstraße durch den parkenden Bus verengt werde; beziehungsweise, da Personen mit Koffern den Weg versperren“. Rücksichtsloses Verhalten, das sie sowohl durch haltende Busse der Reise-Unternehmen Gödde, Graf oder Boonk beobachtet habe und nicht nachvollziehen könne. „Es gibt ganz in der Nähe den Gewerbepark Brauck, dort sind Parkplätze und nur sehr wenige Häuser. Warum kann nicht dort eine Abfahrtsstelle eingerichtet werden?“ Sie habe sich über die Melde-App auch bei der Stadt beschwert und um Klärung des Problems gebeten.

Klare Regelung in der Straßenverkehrsordnung

Das Halten ist laut § 12 StVO unzulässig an engen und unübersichtlichen Straßenstellen; im Bereich von scharfen Kurven.

Auf Einfädelungsstreifen oder auf Ausfädelungsstreifen darf auch nicht gehalten werden. Ebenso wenig wie auf Bahnübergängen oder vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Das bestätigt Christiane Schmidt vom städtischen Presseamt. „Der Hinweis ist bei uns eingegangen und wird vom Leiter des Ordnungsamtes, Jürgen Hertling, bearbeitet.“ Eine Antwort sei zum Anfang der Woche zu erwarten.

Die WAZ hakte zur rechtlichen Grundlage beim Polizeipräsidium Recklinghausen nach. „Laut Straßenverkehrsordnung besteht grundsätzlich, also auch für Reisebusse, kein Verbot, in Wohngebieten zu halten“, so Polizeisprecher Michael Franz. Zur Absicherung, bei ein- und aussteigenden Passagieren, sollte das Warnblinklichte eingeschaltet werden. Beim Halt müsse zudem sichergestellt sein, „dass mindestens noch 2,50 Meter Straßenbreite für den nachfolgenden Verkehr zur Verfügung stehen, damit der stehende Bus überholt werden kann.“ Ein Halteverbot für Reisebusse könne über Verkehrsschilder geregelt werden, das müsse die Stadt beim Kreis als der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Busunternehmer Holger Gödde: „Wir wollen keine Anwohner belästigen und versuchen mit unseren Haltepunkten nur den Reisegruppen wohnortnah entgegen zu kommen. Natürlich werden wir gerne sehen, ob statt der Helmutstraße ein anderer Halt geeigneter ist.“