Gladbeck. . Das Ordnungsamt kennt die Problematik, ist aber auf konkrete Hinweise angewiesen.

„Wenn Sie über den Grünstreifen an der Buersche Straße gehen wollen, dann ziehen Sie sich besser Gummistiefel an!“ Zu groß sei nämlich die Gefahr, meint ein Anwohner im Gespräch mit der WAZ, in einen der unzähligen Hundehaufen zu treten und sich gründlich die Schuhe zu versauen.

Eklig und unappetitlich sei das, ärgert sich der Mann. Viele Hundebesitzer würden das Rasenstück zwischen den Fahrbahnen für den schnellen Gassi-Gang mit ihrem Hund nutzen. „Nur auf die Idee, den Kot aufzusammeln, darauf kommt kaum einer.“ Dabei sei es doch eine Ordnungswidrigkeit, den Haufen liegen zu lassen.

Uneinsichtigkeit der Menschen

Nicht über die Vierbeiner, das ist dem Anwohner wichtig, rege er sich auf. „Wir hatten früher selber einen Hund.“ Vielmehr sei es die Uneinsichtigkeit dem Menschen, die er einfach nicht verstehen könne. In der Nachbarschaft werde das unappetitliche Thema immer wieder diskutiert. „Ich bin bestimmt nicht der einzige, der sich darüber aufregt.“ Auch aus der Ecke um das Vinzenzheim, bis dahin und darüber hinaus zieht sich der Grünstreifen, seien ihm schon Klagen von Bürgern zu Ohren gekommen.

Um Abhilfe zu schaffen, habe er auch schon das Ordnungsamt über die Situation informiert, ja, sogar entsprechende „Beweis“-Fotos an die Stadt geschickt. Reagiert habe aber bisher noch niemand.

„Wir kontrollieren sehr wohl“, widerspricht Eckhardt Habicht, zuständiger Sachbearbeiter beim Ordnungsamt. Gerade, wenn konkrete Hinweise vorliegen, würden die Mitarbeiter solche Punkte im Stadtgebiet auch abfahren. Und der Grünstreifen an der Buersche Straße sei, wie andere Ecken in der Stadt auch, für diese Problematik bekannt. „Natürlich können wir solche Kontrollen auch nur im Rahmen unserer zeitlichen und personellen Möglichkeiten durchführen“, so Habicht weiter. Ein weiteres Problem: Mann müsse die „Übeltäter“ eben auf frischer Tat ertappen.

Nicht ganz so einfach. In den meisten Fällen würde es den Hundebesitzern nämlich gelingen, ihren Vierbeiner vom Erledigen des Geschäftes abzuhalten, sobald sie den Wagen des Ordnungsamtes und die blauen Uniformen der Mitarbeiter sehen würden.

Habicht: „Ich kann deshalb immer nur wieder meine Bitte wiederholen, uns solche Fälle auch schriftlich zu melden. Wenn es geht, natürlich mit dem Namen der Halter, damit wir auch konkret aktiv werden können.“ Denn wer den Haufen seines Hundes einfach liegen lasse, begehe in der Tat eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe in bis zu vierstelliger Höhe bestraft wird.