Ab 1. Januar 2014 gilt werktags eine Schnee-Räumpflicht für die Anlieger in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Das ergibt drei zusätzliche Stunden gegenüber der jetzigen Situation (werktags, 8 bis 18 Uhr). Der ausführliche WAZ-Bericht dazu löste eine Menge von Leser-Reaktionen aus - teils per E-Mail, teils als Online-Kommentar im Nachrichtenportal der WAZ. Die WAZ dokumentiert an dieser Stelle einen Teil dieser Leser-Reaktionen.

„Wir, drei ältere Bewohner eines Zweifamilienhauses in einer ruhigen Butendorfer Seitenstraße, sind erbost über die neuen Schneeräumzeiten. Trotz großer Schwierigkeiten waren wir bislang bemüht, den Bürgersteig (43 Meter lang ) zwischen 8 Uhr und 18 Uhr stets geräumt zu halten. Die Verlängerung der Räumzeiten ist für uns eine unzumutbare Belastung. Selbst bei Einschaltung eines Räumdienstes ist nicht gewährleistet, dass ab 7 Uhr geräumt wird.

Nach starken Schneefällen sind oft tagelang keine Räumfahrzeuge in unserer Strasse zu sehen. Wie steht es hier mit der Räumpflicht der Stadt? Wird hier mit zweierlei Maß gemessen ?

Für unsere 43 Meter Straßenfront berechnet uns die Stadt Gladbeck mit schöner Regelmäßigkeit die üblichen Reinigungsgebühren. Ständig parkende Autos verhindern, dass die Kehrmaschine die Straße vor unserem Grundstück reinigt. Die Stadt kassiert also Gebühren, ohne die zugehörige Leistung zu erbringen. Trotz Beschwerde bei der Stadtverwaltung hat sich in den letzten Jahren die Situation nicht geändert. Ist das die von der Stadt stets beschworene Bürgerfreundlichkeit?“
Johannes Tymann

„Gerne würde ich den Schneeräumdienst vor meinem eigenen Haus durchführen. Leider wohne ich auf der Gonheide im Haus mit der Nr. 3. Schneeschippen geht hier nicht, der Bürgersteig ist in einem derartig desolaten Zustand dass ich nur mit einem Besen das gröbste entfernen kann. Um 7 Uhr ist der Neuschnee jedoch derartig festgetreten, dass ich mit Fegen auch nicht mehr weiter komme. Die Frage, die sich mir stellt, wer kommt im Falle eines Personenschadens - ob durch Schneeglätte (die ich aufgrund der schlechten Bürgersteigbeschaffenheit) nicht gänzlich beseitigen kann oder auch für das schneefreie Restjahr - auf?“ Thomas Muffler

„Warum stellen die Kommunen nicht mehr Personal - vielleicht auch nur zeitweise - für solche Dinge wie Beseitigung von Herbstlaub und Schnee ein? Das wäre mal eine sinnvoller Beitrag zur Senkung der Arbeitslosigkeit und würde obendrein auch die Transferleistungen in dem Zeitraum senken, wenn auch die Personalkosten ansteigen lassen.“ the_Rebel

„Autos haben bei winterlicher Witterung nur mit Winterreifen unterwegs zu sein. Diese Pflicht lässt sich leicht auf den Fußgänger mit Winterschuhen und M + S -Profil ausdehnen. Personen , die mit profillosen „Pöms oder Ballerinchen??“ unterwegs sind, haben dann keinen Anspruch auf Schadensersatz im Falle eines Falles.“
leichenspuerhund

„In Zweckel kenne ich einen öffentlichen Weg, der zwei Straßen miteinander verbindet.

Dort steht ein Schild ,Privatweg der Stadt Gladbeck, kein Winterdienst. Der Bürgermeister’. Was ist bitteschön ein Privatweg der Stadt? Als Gladbecker Bürger sind wir alle die Stadt, also unser aller Weg. Da macht es sich der Bürgermeister einfach. Kommt so ein Schild hin, und fertig. Der Gehweg vor meiner Mietwohnung ist auch ,Privatweg’ der Stadt. Da steht aber so ein Schild nicht.“