Gladbeck. . Tanja Zimmer engagiert sich im Gladbecker Tierschutzverein. Immer wieder stößt sie dabei an ihre Grenzen, denn zwischen den Anliegen der Tierschützer und dem Tierschutz-Gesetz klafft oft eine breite Lücke.

Tanja Zimmer ist sauer. Und gleichzeitig hilflos. Immer wieder beschweren sich Menschen beim Gladbecker Tierschutzverein, melden, dass es den Tieren auf der Wiese zwischen Phönix- und Eichendorff­straße nicht gut gehe. Zuletzt habe ein zwölfjähriger Junge um Rat gebeten.

Allein: Dem Verein sind die Hände gebunden. Tanja Zimmer kämpft für Tiere, deren Besitzer sich in ihren Augen nicht richtig kümmern. Und genau da liegt das Problem: Der Tierschutz ist in Deutschland gesetzlich geregelt, allerdings nicht in dem Maße, wie das Tierschützer gerne hätten. Und einfach eingreifen, zum Beispiel Tiere beschlagnahmen, dürfen sie nicht. Das liegt in der Hand des Amtsveterinärs, und dessen Entscheidungen wiederum richten sich nach dem Gesetz.

Briefe füllen einen Ordner

Tanja Zimmer ist die Tierhaltung an der Phönixstraße ein Graus. Schon oft hätten Gladbecker gemeldet, die Tränken der Schafe, Ziegen und Ponys seien leer. Mit den Hunden, die dort in Zwingern leben, züchtet der Pächter, verkauft die Welpen. „Die Tiere sind nicht geimpft“, behauptet Tanja Zimmer. Dass sie gegen die Tierhaltung nichts ausrichten kann, ist der 35-Jährigen schmerzlich bewusst. „Der Halter handelt im Rahmen der Gesetze“, sagt sie. Der Fall ist nicht der einzige, in dem sie anscheinend gegen Windmühlen kämpft. Immer wieder schreitet der Tierschutzverein ein, sucht das Gespräch mit verantwortungslosen Haltern.

In besagtem Fall bisher vergebens – ihnen sei sogar Gewalt angedroht worden, erzählt die angehende Tierpsychologin. Und doch hat sie Hoffnung. In einem Aktenordner hat sie Briefe von besorgten Bürgern gesammelt. Von verletzten Tieren ist dort zu lesen. „Das Futter für die Ponys liegt ständig im Dreck“, steht in einem anderen Brief. Ein Anwohner berichtet von stundenlangem nächtlichen Hundegebell. Immer wieder spricht Tanja Zimmer beim Kreisveterinäramt vor, immer wieder gibt es Kontrollen.

Ermittlungen eingestellt

Der Tierschutzverein hat Anzeige erstattet, unter anderem wegen des Handels mit Welpen – das Verfahren hat die Staatsanwaltschaft kürzlich eingestellt. Die Anschuldigungen gegen den Tierhalter beruhten „nur auf laienhaften Einschätzungen“, so die Begründung. „Der bloße Umstand, dass ein Gelände, auf dem Tierhaltung betrieben wird, verdreckt ist, reicht für die Annahme einer Strafbarkeit nach §17 Tierschutzgesetz nicht aus.“

Tanja Zimmer wird weiter kämpfen. Sie will das Bewusstsein der Gladbecker schärfen. „Für mich ist wichtig, dass die Leute da keine Welpen kaufen“, sagt sie und fügt hinzu: „und dass sie sich bewusst machen, dass es da nicht schön ist.“

Amtstierarzt kontrolliert regelmäßig

Dr. Markus Nieters vom Veterinäramt des Kreises Recklinghausen sind die Sorgen der Gladbecker Tierschützer bekannt. Regelmäßig kontrolliert er den Betrieb an der Eichendorff- Ecke Phönixstraße. Dieser Betrieb sehe für Betrachter von außen sicherlich nicht „schön“ aus. Allerdings: Die Tierhaltung entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Bei wiederholten Kontrollen seien keine Umstände festgestellt worden, die dazu geführt hätten, dass die Tiere dem Halter fortgenommen werden müssten – sonst wäre dies auch geschehen.

Ob ein Unterstand für Schafe „schön“ aussehe oder nicht, sei tierschutzrechtlich nicht relevant, solange er seine Funktion erfülle. Und auch, dass dort Hunde in Zwingern gehalten würden, entspreche dem Gesetz. In der Tierschutz-Hundeverordnung sei vorgegeben, wie groß solch ein Zwinger sein müsse, und daran halte sich der Mann. Dass die Hunde regelmäßig Nachwuchs bekämen, sei bekannt, aber auch nicht verboten, genau wie der Verkauf der Welpen. „Nur wer gewerbsmäßig Hunde und Katzen züchtet, braucht eine Erlaubnis vom Amtsveterinär“, erklärt er. Die Gewerbsmäßigkeit sei in diesem Fall allerdings nicht gegeben. Die Tierschützer bemängeln, dass die Welpen nicht geimpft seien. Nieters stellt klar: „Eine tierseuchen- oder tierschutzrechtliche Impfpflicht für Welpen gibt es nicht, auch wenn es guter Standard ist, Hundewelpen gegen die gängigen ansteckenden Tierkrankheiten zu impfen.“

Vorwürfe, auf dem Gelände seien Hunde erschossen oder anderweitig getötet worden, könne er nicht bestätigen. Auch bei unangekündigten Kontrollen habe er keine Hinweise auf Tierquälerei finden können.