Gladbeck. .
Begraben und vergessen scheint ein stiller „Ehren-Kodex“ unter Dieben zu sein, der da in der Vergangenheit sagte: Finger weg von Gräbern! An Zäunen und Hecken, die Gottesacker begrenzen, endeten einst Beutezüge, hier begann eine „Tabuzone“. Diese Skrupel, sollten sie überhaupt vorhanden sein, überwinden moderne Diebe mittlerweile offenbar locker. Die Täter schlagen meistens in Nacht- und Nebelaktionen zu, stören die Totenruhe, brechen eherne Lettern aus den Gedenksteinen, demolieren schmückendes Beiwerk, sacken ungeniert Leuchten und sogar Blumendekoration ein.
Diese schockierende Entdecmung mussten auch Prof. Dr. Hans Ost und seine Schwestern Brigitte Brodthagen und Ursula Schützer machen. Sie erstatteten Anzeige wegen Störung der Totenruhe und Diebstahls. Die Eltern – Dr. Karl und Christine Ost – waren 1976 und 1989 gestorben. Sie sollten auf dem Friedhof in Rentfort ihre letzte Ruhe finden. Aber, so schildert es der Sohn: „In der Zeit vom 2. Mai bis 6. Mai wurden aus dem Grabstein die aus Bronzebuchstaben bestehenden Namensinschriften teilweise herausgebrochen und gestohlen.“ Dabei waren die Inschriften laut Ost bereits „durch feste Anbringung gegen Wegnahme besonders gesichert.“
Der materielle Schaden ist die eine Seite. Hinzu kommt die emotionale Seite, der die Hinterbliebenen trifft. „Wenn selbst Tote noch bestohlen werden, zeigt sich eine respektlose Verletzung allgemein anerkannter moralischer und gesellschaftlicher Grundsätze, die nicht umsonst strafrechtlich bewehrt sind“, so Ost. Seinen Geschwistern seien „weitere derartige Grabschädungen auf anderen Friedhöfen in Gladbeck bekannt“.
Und in der Tat handelt es sich um keinen Einzelfall. Peter Konzels vom Zentralen Betriebshof (ZBG), der sich unter anderem um die Unterhaltung und Pflege der Grabanlagen kümmert, sagt: „Diebstähle auf unseren Friedhöfen passieren immer mal wieder. Aber wir haben keine Statistik darüber, wie häufig das vorkommt.“ Er fügt hinzu: „Uns tut so etwas auch leid!“ Dass Langfinger es besonders auf die Buntmetalle in Inschriften und Schmuck abgesehen hätten, wenn die Preise für diese Materialien steigen, ließe sich nicht erkennen.
Im Gegensatz zu anderen Kommunen sind die hiesigen Friedhöfe ganztägig geöffnet. Prof. Dr. Ost führt in der Anzeige die „Aufsichtspflicht der Stadt Gladbeck über die städtischen Friedhöfe“ ins Feld – „dies nicht zuletzt, weil die Stadt auch Friedhofsgebühren erhebt“. Konzels hält dagegen: „Solch eine Aufsichtspflicht besteht laut Friedhofssatzung nicht.“