Gladbeck. .
Die hoch mit Schadstoffen belasteten Erdhaufen sind wieder weg, der übrige aufgeschüttete Boden – auch nicht ganz unbelastet – aber kann bleiben, wo er an der Heinrich-Hertz-Straße hingekippt wurde. So beschied es der Wirtschaftsförderungsausschuss, der sich zuletzt in nicht öffentlicher Sitzung noch einmal mit den Bodenaufschüttungen in dem Gewerbegebiet in Nähe der A 31 befasste.
Kritische Fragen zu Schadstoffen
Wie in der WAZ berichtet, hatten Politiker der Linken und der CDU zum Jahresende kritische Fragen zur Belastung des von einem Essener Unternehmen angeschütteten Bodens gestellt. Dabei ging es vor allem um die Verschmutzung mit krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, kurz PAK genannt. Unterschiedliche Gutachten hatten unterschiedliche Ergebnisse zur Höhe der Belastung erbracht. Eindeutig fest gestellt wurde, dass die so genannten Mieten, die laut Aussage der Firma dort nur „zwischen gelagert“ wurden (aber ohne Wissen der Stadtverwaltung angefahren wurden), über dem zulässigen Wert lagen und die Firma diese wieder entfernen musste. Das ist mittlerweile geschehen.
Veranlasst worden waren die Aufschüttungen, weil das sumpfige Gebiet ansonsten nicht bebaut werden könnte. Ein Bauinteressent, der auf einem 2000 qm großen Teil des Areals ein Betriebs- und Wohngebäude errichten wollte, hatte den Boden untersuchen lassen.
Zwar wurde auch im Ausschuss noch einmal bestätigt, dass der aufgeschüttete Boden etwas mehr belastet ist als vorher zugesichert worden war (Z2 statt Z.1.1.), aber das stelle keine besondere Situation dar, teilte der anwesende Gutachter mit. Es sei üblich, dass man in Gewerbegebieten, in denen der Grund sowieso beansprucht werde, keinen gänzlich unbelasteten Boden auftrage, da dieser ja im Nachhinein belastet werde. Er bestätigte damit die Einschätzung, die die für Bodenschutz und Altlasten zuständige Fachfrau Barbara Sasse der WAZ gegenüber im Pressegespräch geäußert hatte. Untersuchungen des Grundwassers hätten zudem ergeben, dass keine PAK-Stoffe ausgewaschen worden seien. Geprüft werde zurzeit allerdings noch die Rechtsposition über die Frage, dass mit dem Unternehmer eine andere Bodenqualität vereinbart worden war, als er dann tatsächlich geschüttet hat, so Rechtsamtsleiter Guido Hüpper.
Die Linke stellen weder diese Aussagen noch die Antworten, die der Landrat auf den Fragenkatalog der Kreistagsfraktion der Linken gegeben hat, ganz zufrieden. Befürchtet wird eine Belastung des Grundwassers, das in dem sumpfigen Gebiet weniger als einen Meter unter der Oberfläche liegt. Die Kreisverwaltung sieht den Grundwasserabstand als ausreichend. „Es bleibt das Unbehagen, dass ein vormals biologisch intaktes Gebiet nun verunreinigt ist“, so Ratsherr Franz Kruse.
Fragenkatalog der Linken
Die Linke hatte u.a. danach gefragt, ob während der Schüttungen Schadstoffüberprüfungen statt gefunden hätten. Dies wird vom Landrat verneint, es sei nicht Aufgabe der zuständigen Bodenschutzbehörde, sondern liege in der Verantwortung des Abfallbesitzers. Er bestätigt jedoch, dass das Material, das aus einer Essener Baustelle stammt, in Oberhausen zwischengelagert wurde.
Die unterschiedlichen Gutachten über die Schadstoffbelastung erklärt die Kreisverwaltung mit unterschiedlichen Probenentnahmen. Die hohe Schadstoffbelastung Z2 sei in den Mieten fest gestellt worden, die ja wieder abgefahren wurden. Das übrige Material sei für einen Einbau unterhalb einer Versiegelung geeignet. Eine Gefährdung des Grundwassers wird nicht gesehen.