Gladbeck. .

„Man muss als Bürger ja nicht alles hinnehmen“, findet Rudi Andrle (71) und hat von einem Bürgerrecht Gebrauch gemacht: Er fordert gemeinsam mit Frau Anneliese in einem Antrag an den Rat der Stadt die Rücknahme der Erhöhung der Grundsteuer B. Argument des Ehepaars aus Rosenhügel: Es gebe andere Sparmöglichkeiten für die Stadt, die Grundsteuer treffe durch die Umlage auf die Mietkosten alle Bürger der Kommune. Dieser Antrag wird am Montag im Haupt- und Finanzausschuss behandelt.

Wie bekannt ist, stieg der Hebesatz für die Grundsteuer B von 530 auf 690 Punkte ab 2013. Die Maßnahme ist Teil des Haushaltssanierungspakets im Rahmen des Stärkungspakts, und sie ist wirkungsvoll: Mit der Erhöhung fließen durch die Grundsteuer B nun jährlich rund 4 Mio Euro in die Stadtkasse.

Der Anteil, den das Rentner-Ehepaar, Besitzer einer Eigentumswohnung und Garage an der Wismarer Straße in Rosenhügel, daran hat, ist nicht groß. Die Erhöhung, so gibt Andrle auch zu, belastet sein Haushaltsbudget nicht sehr. Rund 60 Euro mehr pro Jahr zahlen die Rosenhügler nun für die Wohnung, 15 Euro mehr kostet die Garage.

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Rudi Andrle geht es bei seiner Forderung aber auch nicht um die persönliche Situation. Er hat vielmehr alle Bürger im Blick. „Die Politik sollte ihre Entscheidung vor dem Hintergrund weiterer Erhöhungen bei den Wohnnebenkosten, beispielsweise die Strom- und Gaspreise sowie Müll- und Abwassergebühren, überdenken“, lautet sein Argument. Unterstützung erhält seine Forderung aktuell vom Bund der Steuerzahler, der diese in vielen Stärkungspakt-Kommunen vorgenommen Steuererhöhungen als „Schwächungspakt für die Steuerzahler“ kritisierte.

„Man muss die Politiker wach rütteln“, hofft Andrle mit seiner Beschwerde zumindest auf dieses Ergebnis. Denn dass sein Antrag wohl kaum eine Chance auf Erfolg hat, weiß er bereits. Die Verwaltung hat vorab schriftlich Stellung genommen und ihm mitgeteilt, was in der Diskussion um die Erhöhung schon mehrfach argumentiert wurde: „Der Entscheidung zur Erhöhung ging ein langwieriger Abwägungsprozess voraus. Ein Verzicht hätte gleichzeitig zu Einschränkungen oder gar Schließungen bei kommunalen Einrichtungen geführt.. . . Die Entscheidung war letztlich alternativlos.“