Mit 52 Anrufen in vier Stunden fiel die Resonanz auf die jüngste Telefon-Aktion der Verbraucherberatung in Bottrop ungewöhnlich groß aus. Auch Gladbecker hatten Fragen zu den neuen Rundfunkabgaben – eine Auswahl.

Bisher hatte ich das RF-Zeichen im Schwerbehindertenausweis und war unbefristet befreit von der Zahlung der Gebühren. Wie ist es jetzt?

Personen, die aufgrund des RF-Zeichens befreit waren, werden jetzt gebührenpflichtig und müssen des ermäßigten Betrag von 5,99 Euro zahlen.

Mein Partner, mit dem ich zusammen lebe, war aufgrund des RF-Zeichens (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) befreit. Ich bin Rentnerin. Nun schreibt der Beitragsservice mich an und verlangt die Zahlung des vollen Beitrages von mir.

Ja, das ist richtig. Es gilt: Der Rundfunkbeitrag muss von demjenigen gezahlt werden, der beitragspflichtig ist. Der Partner zahlt nichts mehr.

Ich habe nur ein Radio. Kann ich weiterhin die Ermäßigung beantragen?

Nein, es gilt grundsätzlich: Für eine Wohnung ist der volle Beitrag zu zahlen, selbst wenn nicht alle Empfangsgeräte vorhanden sind.

Mein Vater ist aufgrund von Pflegebedürftigkeit zu uns in die Wohnung gezogen. Ist er gebührenpflichtig?

Nein. Es ist nun unerheblich, wie viele Personen oder Rundfunkgeräte sich in einer Wohnung befinden. Es gilt ein pauschaler Rundfunkbeitrag.

Wir wohnen zu fünft in einer WG. Drei erhalten Bafög, zwei nicht. Müssen wir zahlen und wenn ja, wer?

Eine WG wird gesamtschuldnerisch veranlagt. Ein voller Beitrag wird fällig. Die Bewohner müssen sich nun einigen, ob der Beitrag durch fünf geteilt wird oder nur von den beiden Personen getragen wird, die nicht befreit sind. Grundsätzlich gilt: Bafög-Empfänger sind auch weiterhin befreit.

Mein Sohn wohnt in einer Studentenwohnung, die er sich mit fünf anderen Studenten teilt. Jeder hat sein eigenes Zimmer, Küche und Bad werden gemeinsam genutzt. Jeder hat seinen eigenen Mietvertrag. Muss jeder zahlen?

Per Definition des Beitragsservices ist eine Wohnung eine baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen/ Schlafen genutzt wird und die durch einen eigenen Eingang betreten wird. Deshalb ist in einer abgeschlossenen Studentenwohnung nur ein voller Beitrag fällig. In einem Studentenwohnheim jedoch ist jeder Student, der kein Bafög erhält, beitragspflichtig.