Gladbeck.

„Eine Riesensauerei“, sagen Arbeitnehmer, „dass Arbeitgeber oft noch zum Jahresende Kündigungen aussprechen – und so den Mitarbeitern das Weihnachtsfest vermiesen.“ Das geschehe nicht aus Gemeinheit, „sondern hat oft ganz sachliche Gründe“, sagt der Spezialist im Arbeitsrecht, Arndt Kempgens.

Der Fachanwalt betreut häufig Arbeitnehmer, die ihren Job verloren haben, kennt so aber auch die Finessen der Personalchefs großer Firmen. „Es ist leider in der Tat so, dass wir immer häufiger feststellen müssen, dass Firmen noch vor dem Jahreswechsel Kündigungen aussprechen“, sagt Kempgens.

In Gladbeck hat am Dienstag Logistiker RBH angekündigt, 101 Stellen bis Mitte 2013 abzubauen.

Die schlechte Nachricht vor dem Weihnachtsfest habe oft ganz pragmatische Gründe. Kempgens: „Wenn ein Unternehmen noch im alten Jahr Kündigungen ausspricht oder deren Vorhaben für das neue Jahr ankündigt, besteht die Möglichkeit, für die zu erwartenden Abfindungen noch im alten Jahr Rückstellungen für Personalkosten zu bilden.“ Das Gleiche gelte für so genannte Auslauflöhne oder -gehälter, die Mitarbeiter erhalten, die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bereits von der Arbeit freigestellt werden.

Durch diese Rückstellungen mindere sich das Jahresergebnis 2012 des Arbeitgebers. „Mit der Folge, dass die Firma beispielsweise weniger Gewerbesteuer zahlen muss. Zudem fließen die Abfindungen und Auslauflöhne nicht mehr in die Personalkosten des neuen Jahres ein, sondern es werden nur die Rückstellungen aus 2012 aufgelöst.“ So würden diese Gelder dann nicht mehr die Firmenbilanz 2013 belasten.