Gladbeck.

Die Stadtverwaltung überprüft zurzeit, ob die geschlossene Hauptschule in Butendorf als Asylunterkunft in Frage kommt, um Flüchtlinge unterzubringen.

Hintergrund ist die in den letzten Monaten stark zunehmende Zuwanderung von Menschen insbesondere aus Serbien und Mazedonien nach Deutschland. Da die Bezirksregierung in Arnsberg davon ausgeht, dass deren Zahl weiter ansteigt, muss auch Gladbeck mit einer vermehrte Zuweisung von ausländischen Flüchtlingen rechnen, so dass die bestehenden Notunterkünfte nicht mehr ausreichen.

Nach Auskunft von Sozialdezernent Rainer Weichelt gegenüber unserer Zeitung hat die Stadt in den vergangenen Jahren ihre Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen kontinuierlich verringert. Grund dafür waren die seit Mitte der 1990er Jahre kontinuierlich stark abnehmenden Zahlen der Spätaussiedler und Flüchtlinge.

Nur zwei städtische Notunterkünfte

Von den einst acht kommunalen Übergangsheimen wurde die letzte Einrichtung an der Friedenstraße zum 31. November 2011 gekündigt. Derzeit verfügt die Stadt so nur noch über zwei eigene Notunterkünfte (An der Boy 14-27 und Winkelstraße 122-126) zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen. Wohnungen, in denen innerhalb der letzten drei Monate bereits 32 Personen untergebracht wurden.

Aktuell verfügt die Stadt über lediglich noch sieben freie Plätze. Über Wiederanmietung an der Friedenstraße, so Weichelt, könne man kurzfristig etwa 20 weitere Personen

unterbringen. Um der Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zu genügen (siehe Infobox) prüft die Stand nun verschiedene Standorte und Objekte als weitere mögliche Asylunterkunft, darunter die ehemalige Hauptschule Butendorf.

Neben der Verpflichtung zur Unterbringung (Unterkunftskosten, Heizung) muss die Stadt Gladbeck auch den finanziellen Regelbedarf der zugeteilten Flüchtlinge tragen. Dies regelt das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Höhe der für Asylbewerber zu gewährenden Geldleistungen hat das Bundesverfassungsgericht Mitte Juli angepasst, so dass ein allein stehender Erwachsener nun monatlich 346 Euro (zuvor 225 €) erhält. Zurzeit leben 353 Menschen in Gladbeck, 132 davon länger als 48 Monate, die Leistungen nach der Asylgesetzgebung erhalten.

Durch zunehmend kalte Witterung rechnet der Bund auch mit Zustrom von Wirtschaftsflüchtlingen, so dass NRW mit monatlich etwa 1 900 Menschen rechnen müsse; zugeteilt nach dem „Königstteiner Schlüssel“, bezogen auf Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl.