Gladbeck. .

Marihuana hatten sie in einer ehemaligen Gladbecker Schecker-Filiale angebaut. Rund 2500 Euro Gewinn monatlich für jeden wollten sie mit der illegalen Plantage erzielen. Staatsanwalt Gabriel Wais hatte deshalb für den mutmaßlichen Kopf des Trios aus Recklinghausen, Raesfeld und Herten sogar sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Doch das Landgericht Essen blieb darunter.

Auf je zwei Jahre und neun Monate Haft erkannte die VII. Strafkammer für den 51 Jahre alten Recklinghäuser und den ein Jahr älteren Hertener. Das lag nicht weit entfernt vom Antrag des Staatsanwaltes, der bei diesen beiden Angeklagten dreieinhalb Jahre Gefängnis wollte. Für den 40 Jahre alten Raesfelder, einen gebürtigen Dorstener, sah das Gericht bereits dreieinhalb Jahre Haft als ausreichend an. Ein deutlicher Unterschied zum Staatsanwalt. Dass der Raesfelder mehr als seine Mittäter bekam, lag an der Marihuanaplantage in Hamminkeln, die er alleine aufgebaut hatte.

Geld wollten sie verdienen, als sie Anfang 2011 auf die Idee des Drogenanbaus kamen. 17 000 Euro investierte der Recklinghäuser, 5000 der Hertener. Der Raesfelder brachte seinen guten Namen ein: Weil er keinen Schufa-Eintrag hatte, mietete er die Schlecker-Filiale in Gladbeck-Zweckel an.

Einen Strich durch die Rechnung machten dem Trio Passanten, denen in Gladbeck der Marihuanageruch aufgefallen war. Sie hatten die Polizei informiert. Richter Volker Schepers betonte, dass bis dahin offenbar noch kein Gramm Hasch verkauft wurde. Das lag daran, dass der erste Anbau von Pilz und Schimmel befallen war und vernichtet werden musste.

Rechtlich ordnete das Gericht das Trio als Bande ein. Das sei schon daran zu erkennen, dass die Angeklagten auf lange Sicht am illegalen Anbau verdienen wollten, der Mietvertrag für die Filiale war auf fünf Jahre abgeschlossen. Der Richter räumte ein, dass es sich bei der „Bande“ keineswegs um eine international arbeitende Mafia-Organisation handele.

Im Gegensatz zum Staatsanwalt gestand das Gericht allen drei Angeklagten den „minder schweren Fall“ des illegalen Drogenhandels zu. Geständig hätten die drei sich früh gezeigt. Vorbestraft seien sie auch nicht. Außerdem hätten sie mit einer „weichen Droge“ handeln wollen.

Bagatellisieren wollte das Gericht die Plantagen nicht. Schepers erinnerte an den Ausspruch von Staatsanwalt Wais: „Das war kein Krämerladen.“ Tatsächlich hätten die Angeklagten einen hohen Aufwand betrieben und große finanzielle Mittel in den Aufbau der Plantage investiert. Insgesamt habe die Kammer aber doch einen minder schweren Fall gesehen. Schepers: „Wir haben sie sehr milde beurteilt.“