Gladbeck.

Der streitbare Gladbecker Architekt Alfred Luggenhölscher liegt erneut im Clinch mit der Stadt. Diesmal geht es um den ehemaligen Kotten auf einem seit mehr als zehn Jahren ungenutzten Baugelände an der Schulstraße in Zweckel gegenüber der Hermannschule, das ihm gehört.

Luggenhölscher hegt die Absicht, das „bäuerliche Anwesen“ zu sanieren und wieder zu Wohnzwecken zu nutzen. Diese Pläne stoßen im Baudezernat nicht auf Gegenliebe, was wiederum Luggenhölscher auf die Palme bringt. Das Haus sei in der Grundsubstanz gut erhalten. Er wolle es mit eigenen Mittel aus stadtbildpflegerischen und historischen Gründen sanieren. Die Stadt habe ihm mitgeteilt, das solle „aus wirtschaftlichen Gründen“ unterbleiben. Das sei diktatorisch, ein enteignungsgleicher Eingriff, poltert Luggenhölscher. Immerhin stehe der Kotten unter Bestandsschutz.

Das sieht die Stadt völlig anders. Der baufällig Kotten sei seit 1997 ungenutzt, mehrfach sei Luggenhölscher aufgefordert worden, die „Ruine“ zu sichern. Der Bestandsschutz, letztmals 2007 zugestanden, aber nur „passiv“ (genehmigungspflichtige Änderungen waren schon damals unmöglich) sei inzwischen gänzlich erloschen. Das Haus sei seit 2007 weiter verfallen und könne nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden, erfuhr die WAZ im Baudezernat. Eine entsprechende Nutzungserlaubnis könne Luggenhölscher nicht erwarten. Im übrigen habe der Architekt weder eine Bauvoranfrage noch einen Bauantrag gestellt.

Verwundert zeigt man sich im Baudezernat, dass Luggenhölscher überhaupt über eine Sanierung des Kottens nachdenke. Denn der Bebauungsplan aus dem Jahr 2000, der eigens „maßgeschneidert“ nach Wünschen Luggenhölschers für die von ihm auf dem Gelände an der Schulstraße geplante „ökologische Siedlung“ erstellt wurde (WAZ berichtete), sieht im Bereich des Kottens überwiegend keine Wohnbaufläche vor. Damals habe der Kotten keine Rolle gespielt.

Unterdessen klagt Luggenhölscher wegen eines Bauantrags auf einem anderen Teil des Schulstraßen-Geländes gegen die Stadt. Die hatte den Antrag abgelehnt, weil die von Luggenhölscher geplanten Gebäude auch außerhalb der Bauflächen liegen. Wie die WAZ erfuhr, hat die Klage offenbar keine Aussicht auf Erfolg. Der Bauantrag sei nicht „bescheidungsfähig“, ihm fehlten bereits formale Voraussetzungen.