Gladbeck.
Auf der Mottbruchhalde wird es keine Windkraftanlage geben. Es gibt zu viele, zu massive Bedenken. Mehrere Behörden äußerten ihre Skepsis zu den Plänen, das Mottbruch-Areal als eines von drei Gebieten in der Stadt zur Ansiedlung von Windrädern auszuweisen.
Der Planungsausschuss strich gestern folglich den Mottbruch aus der Liste der „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“ – nach langer und kontroverser Debatte. Die Kritik der Behörden, außergewöhnlich deutlich formuliert u.a. von der Kreisverwaltung, dem Regionalverband Ruhr und der Bezirksregierungen Münster und Arnsberg, basiert auf Landschaftsschutz- wie auch konzeptionellen Gründen.
Die Windkraftanlagen seien, so heißt u.a., nicht vereinbar mit dem benachbarten Naturschutzgebiet „Natroper Feld“. Die Windkraftpläne stünden auch den Zielen eines zusammenhängenden Naherholungsgebietes von Wittringen über das Pelkumer Feld bis zu den Braucker Haldenlandschaft entgegen mit einer entsprechend groß angelegten Neunutzung.
Kritisiert wird ebenso, dass Windräder nicht im Einklang stünden mit der Haldengestaltung . Bei 180 Metern hohen Windrädern gebe es eine „enorme Fernwirkung mit erheblichen Auswirkungen“ auf das Landschaftsbild, das eigentlich einen „Vulkan“ als Landschaftsmarke zeigen solle. Auch Sicherheitsgründe werden als Ablehnungsgrund genannt. Eine solche Zone auf einer frisch geschütteten Halde sei problematisch, der Bau von Windrädern noch während des Schüttbetriebs bis Ende 2013 unvereinbar. Wie berichtet, liegen der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Kreisverwaltung Recklinghausen, bereits jetzt Anträge zum Bau von zwei Windrädern durch die Mingas Power AG, die auch die beiden Windräder auf der Scholver Halde betreibt. Sie wurden auf Anregung der Stadt im Januar zunächst zurück gestellt.
Die Einwände der übergeordneten Behörden seien ernst zu nehmen, so Planungsamtsleiter Trappmann, es bestehe ein großer Ziel- und Interessenkonflikt. Die Verwaltung habe sich nach Auswertung der Argumente den „erheblichen Bedenken“ angeschlossen. Rechtsdezernent Dr. Wilk unterstrich: Es gebe grundsätzliche und grundlegende Bedenken, eine externe Anwaltskanzlei habe bestätigt, dass diese nur schwer zu überbrücken seien, wollte die Stadt bei drei Zonen bleiben. „Es wäre eine waghalsige Angelegenheit, eine tragfähige Begründung zu finden, um Rechtssicherheit zu schaffen.“
Unproblematisch sehen sowohl die Verwaltung als auch die übergeordneten Behörden übrigens die beiden anderen Zonen: Am Wiesenbusch und südwestlich Rentfort, am jetzigen Windradstandort.
Die Herausnahme des Mottbruchs sorgte für eine heftige Diskussion im Ausschuss, vor allem die CDU machte Front dagegen und votierte am Ende mit ihren drei Stimmen dagegen. CDU-Ratsherr Zeller sagte, zwei Zonen in Rentfort seien unausgewogen, Rentfort sei nicht einverstanden mit dem Standort Wiesenbusch.
Diese Fläche, so das Planungsamt, wurde allerdings etwas verkleinert, um einen ausreichenden Mindestabstand zum Wanderfalkennistplatz auf dem Pilkington-Gelände zu bekommen.