Gladbeck.
. Das Thema „Klüngelskerle“ und ihre Musik berührt offenbar mehr Menschen als gedacht. Mehrfach wurde die Redaktion darauf angesprochen, Reaktionen kamen sogar aus Baden-Württemberg.
Auch eine Anwohnerin der Lindenstraße ist genervt vom „lauten Gedudel“, lief aber mit einer Beschwerde beim Ordnungsamt auf, obwohl dessen Amtsleiter in der WAZ ausdrücklich gebeten hatte, derartige Störungen mit Nennung von Nummernschildern zu melden.
Die Frau hatte am Samstag einen Klüngelskerl sogar angehalten und ihn gebeten, seine Musik über Lautsprecher zu unterlassen und zeigte ihm den Artikel in der WAZ vom 11. August. „Doch er war rüpelhaft, beschimpfte mich, zeigte mit den Stinkefinger und warf die WAZ auf den Boden.“ Die Polizei verwies sie am Samstag ans Ordnungsamt, das sie am Montag anrief. „Ich wurde aber von einem Mitarbeiter abgewiesen. Der sagte, das Ordnungsamt habe damit nichts zu tun, es handele sich um fließenden Verkehr, wenn ein Klüngelskerl durch die Straße fährt, das sei Sache der Polizei.“ Die Anruferin solle das Ganze mal schriftlich machen, und wenn überhaupt, dann leite man das an das Kreisordnungsamt weiter, zitierte die Frau die weitere Reaktion des Ordnungsamtsmitarbeiter am WAZ-Lesertelefon.
Ordnungsamtsleiter Jürgen Hertling entschuldigte sich für das Verhalten seines Mitarbeiters. „Der hat sich falsch verhalten“, sagte er zur WAZ Das Ordnungsamt sei zuständig nach §10 des Landesimmissions- schutzgesetzes, wonach Tonträger auf öffentlichen Verkehrsflächen nur benutzt werden dürfen, solange Unbeteiligte nicht belästigt werden. Das gelte auch für Klüngelskerle mit Musik über Lautsprecher. Es drohe ein Bußgeldverfahren.
Kniffelig sei: Das Ordnungsamt dürfe den Klüngelskerl, wenn er durch die Straße fährt, nicht anhalten, das sei Polizeisache. Dennoch kann das Amt auch dann ein Ermittlungsverfahren mit Hilfe des Kennzeichens starten. Auch dann drohe ein Bußgeld, doch in der Prxis gestaltete es sich schwierig, den exakten Fahrer zu finden. Und der Halter des Fahrzeuges sei in diesem Fall nicht haftbar für den Fahrer, so Amtsleiter Jürgen Hertling.