Gladbeck. .

Nachdem die 577 i-Dötzchen der neuen ersten Klassen an Gladbecks Grundschulen die ersten Schritte in den Ernst des Lebens vollzogen haben, werden mindestens eben so viele Eltern in den kommenden beiden Wochen die Schulbank drücken. Für viele ist es dann das erste Mal, dass sie im Klassenraum ihres Kindes sitzen und an einer Klassenpflegschaftssitzung teilnehmen. Denn Eltern haben das Recht zur schulischen Mitbestimmung und können sich in Ämtern engagieren. Ehrenamtlich, aber nicht ohne Macht: Eltern bestimmen z. B. die Neubesetzung der Rektorenstelle in der Schulkonferenz mit.

Die wichtigsten Fakten der Mitbestimmung im Überblick:

Gesetzliche Grundlage

Die Verfassung des Landes NRW beauftragt die Eltern mit Artikel 10 Abs. 2 ausdrücklich mit der Elternmitwirkung. „Die Erziehungsberechtigten wirken durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit.“ Wie die Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz, vor allem der Teil über die Schulverfassung (§62).

Rechte der Eltern

Eltern haben das Recht, von den Lehrern über die Lern- und Leistungsentwicklung, das Arbeits- und Sozialverhalten ihrer Kinder informiert zu werden. Zudem besteht das Recht der Mitwirkung auf Beteiligung (Anhörungs-, Anregungs- und Vorschlagrechte) oder auf Entscheidung.

Die Gremien der Schulmitwirkung haben ein Auskunfts- und Beschwerderecht gegenüber der Schulleitung und Anspruch auf eine begründete schriftliche Antwort. Bei den Sitzungsterminen ist Rücksicht auf berufstätige Mitglieder zu nehmen.

Klassenpflegschaft

Alle Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Zu Beginn des Schuljahres wird aus den Reihen der Eltern eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender samt Stellvertreter für ein Schuljahr in geheimer Wahl gewählt. In der Klassenpflegschaft werden Meinungen und Informationen über Angelegenheiten der Schule ausgetauscht, vor allem über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse (Hausaufgaben, Schulveranstaltungen, Lernmittel, Klassenfahrten). Die oder der Vorsitzende beruft die Klassenpflegschaft nach Bedarf (mindestens jedes Halbjahr) ein und legt in Absprache mit den Klassenlehrern die Tagesordnung fest. Einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden.

Klassenkonferenz

Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, sowie das in der Klasse eingesetzte pädagogische oder sozialpädagogische Personal. Klassenpflegschaftsvorsitz und Stellvertretung nehmen mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Konferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse (z.B. fächerübergreifender oder projektbezogener Unterricht) und auch über Zeugnisse, Versetzungen und Ordnungsmaßnahmen. Bei letzteren werden Elternvertreter nur beteiligt, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreter teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter. Außerdem wählt sie die Elternvertretung für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorab in der Schulpflegschaft beraten werden, die die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und der anderen Gremien vertritt.

Fachkonferenz

Mitglieder der Fachkonferenzen sind die Lehrer, die die Befähigung für das entsprechende Fach besitzen. Je zwei Elternvertreter können mit beratender Stimme teilnehmen; zu Themen wie Leistungsbewertung, Lehrmittel-Vorschlägen, fachmethodischer Arbeit.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule und setzt sich im gleichen Verhältnis aus Eltern und Lehrern zusammen (bis 200 Schüler 6, bis 500 Schüler 12 Mitglieder). Bei Stimmgleicheit entscheidet der Rektor. Die in die Schulkonferenz gewählten Elternvertreter sind nicht an Weisungen der Schulpflegschaft gebunden, sollten aber die Interessen aller Eltern berücksichtigen. Die Schulkonferenz befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule (wie Schulprogramm, bewegliche Ferientage, Veranstaltungen, neue Unterrichtsformen, neue Lernmittel, Erziehungsschwierigkeiten, Schulhaushalt, Schulordnung) und stimmt über diese ab. Sie vermittelt bei internen Konflikten und kann Vorschläge sowie Anregungen an den Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde richten.