Gladbeck.
Jeder kennt sie, jeder hört sie mitunter: Die Schrotthändler, oder besser gesagt „Klüngelskerle“, die durch unsere Straße fahren in der Hoffnung, ausgediente Metallteile abholen zu können. Einem WAZ-Leser geht das Trällern eingängiger Musik aber mehr und mehr auf den Wecker.
Am Lesertelefon äußerte er sich äußerst kritisch über das „Fiedeln“, das laute Abspielen immer der gleichen Melodie, wenn die Schrotthändler durch die Siedlung kurven. „Das ist schlimm, es geht auf die Nerven.“ Der Leser fragt, ob das überhaupt erlaubt ist.
Die WAZ hakte beim Ordnungsamt nach und erfuhr überraschend: Es ist nur erlaubt, wenn der „Klüngelskerl“ mit einer ganz normalen Pfeife aus dem Fenster des Autos eine Melodie trällert. „Ein Abspielen über einen Tonträger ist in der Tat nicht erlaubt“, klärt Ordnungsamtsleiter Jürgen Hertling auf. „Das ist nach den rechtlichen Bestimmungen eine unerlaubte Lärmstörung, genauso, als wenn man mit dem dröhnenden Autoradio durch die Straßen fährt.“ Das könne, so Hertling, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen. Ausnahme: Man hat eine Sondergenehmigung. Doch das sei äußerst selten so, meistens gar nicht der Fall.
Allerdings sei es bei den Schrotthändlern so, dass sie „schwer zu packen“ sind, da sie weiter fahren. Beschwerden gebe es auch eher selten. Es wäre daher wichtig, dass ein Anwohner, der sich belästigt fühlt, das Autokennzeichen notiert und das Ordnungsamt anruft, so Hertling.
Einen anderen Leser stören Straßen- und Verkehrsschilder, die verdreckt sind. „Eigentum verpflichtet, die Stadt sollte sie demnach sauber halten“, sagte der Leser am WAZ-Telefon. Gar nicht so einfach, sagte die Stadt auf Nachfrage der WAZ. Ca. 20 000 Schilder gebe es – Verkehrs-, Hinweis- und Straßenschilder. „Die kann man nicht alle abwaschen.“ Man vertraue auf „Wasser von oben“ und die Selbstreinigung. Die Straßenunterhaltung kontrolliere ständig die Schilder, tausche auch ganz üble aus. Das koste 100 €.